Worms: Schon wieder gekracht

Erneut gab es an der Einmündung Landesstraße 523 zur Klosterstraße einen Verkehrsunfall. Eine Pkw-Fahrerin wurde dabei leicht verletzt, an den beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von 25.000 Euro.

Die Frau befuhr die L523 von Bobenheim-Roxheim kommend und wollte an der Einmündung nach links in die Klosterstraße einbiegen. Auf der Gegenfahrbahn kam ihr ein LKW entgegen, der schon vor ihr in die Klosterstraße einbog. Hinter diesem LKW folgte ein weiterer LKW, der geradeaus fuhr. Mit diesem prallte die Frau so heftig zusammen, dass ihr PKW  sich drehte und über die Rechtsabbiegerspur der Klosterstraße auf die L523 geschleudert wurde.

Da es an dieser Stelle immer wieder zu Unfällen kommt, führt die Polizeiinspektion Worms dort verstärkt Kontrollen durch. Hauptunfallursachen sind falsches Abbiegen und zu schnelles Fahren. So wurde auch gestern Abend, von 18.00 Uhr bis Mitternacht, dort eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei erlaubten 60 km/h mussten 25 Autofahrer/-innen beanstandet werden. Sieben von ihnen kamen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung davon, 18 erhalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil sie mehr als 20 km/h zu schnell waren.

An der Kontrollstelle wurde der Verkehr in Richtung Bobenheim-Roxheim künstlich durch Verengung der Fahrbahn mit Lübecker Hüten verlangsamt. Am ersten Lübecker Hut wurde zudem eine eingeschaltete Nissenleuchte (gelbe Blinklampe) postiert, die auf die Kontrollstelle und die Fahrbahnverengung aufmerksam machte. Die L523 ist dort sehr gut einsehbar und hat einen geraden Verlauf, sodass die Kontrollstelle schon von weitem zu sehen war. Zwischen Messstelle und Anhaltestelle liegen 600 Meter und der Anhalteposten signalisierte frühzeitig den Autofahrern mit einer beleuchteten Anhaltekelle, dass sie anhalten sollen.
Trotzdem raste ein 23-jähriger Wormser in die Kontrollstelle und überfuhr die Nissenleuchte und drei Lübecker Hüte. Er war zuvor an der Messstelle mit 125 km/h gemessen worden, überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit also um 65 km/h. Ihn erwartet jetzt ein deftiges Bußgeld von mindestens 240 Euro, vier Punkte und ein Monat Fahrverbot.