Zoll und Polizei beschlagnahmen Rauschgift, Waffen und Bargeld

Internationale Kontrollaktion im Südwesten

Zweieinhalb Kilo Betäubungsmittel, neun verbotene Waffen und 150.000 Euro Bargeld – das ist Kern der Bilanz einer internationalen Rauschgift-Kontrollaktion, die vom 10. bis 16. November 2014 im Dreiländereck Deutschland – Frankreich – Schweiz durchgeführt wurde. Neben den Mitgliedern der Sicherheitskooperation Baden-Württemberg – Landespolizei, Bundespolizei und Zoll – nahmen an der Aktion im Rahmen der „Arbeitsgruppe Südwest“ auch der französische Zoll, der Schweizer Zoll und das Schweizer Grenzwachtkorps teil.

Die Beamten der drei Länder kontrollierten insgesamt circa 8.800 Personen, die entlang der deutsch-schweizerischen Grenze und auf der Rheintalstrecke bis Karlsruhe unterwegs waren. Sie nahmen 55 Personen fest und leiteten 104 Strafverfahren sowie neun Bußgeldverfahren ein. Bei ihren Kontrollen fanden sie 600 Gramm Kokain, knapp 900 Gramm Marihuana und Haschisch sowie 85 Cannabispflanzen einer Indoor-Plantage, die bei einer Hausdurchsuchung entdeckt wurde. Außerdem beschlagnahmten sie ein Kilogramm NPS (Neue Psychoaktive Substanzen) und 100 weitere Gramm verschiedenster Drogen.

Nicht nur Betäubungsmittel wurden sichergestellt: Die Kontrollbeamten entdeckten darüber hinaus verbotene Messer, einen Schlagring, einen Schlagstock und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, außerdem umgerechnet circa 150.000 Euro nicht angemeldetes Bargeld, diverse Markenfälschungen und Diebesgut sowie sonstige Schmuggelware.

„Die Sicherstellungen zeigen deutlich, dass wir der grenzüberschreitenden Kriminalität nur mit grenzüberschreitender Zoll- und Polizeiarbeit wirkungsvoll begegnen können“, kommentiert Franz Kohler, zuständiger Koordinator beim Zollfahndungsamt Stuttgart, die erfolgreiche Aktion.

Die Sicherheitskooperation Polizei Baden-Württemberg, Bundespolizei und Zollverwaltung (SIKO BW):

Die Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SIKO BW) wurde am 1. September 2002 zunächst zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vereinbart. Das Bundesministerium der Finanzen trat der Vereinbarung am 1. Juni 2003 bei. Schwerpunkte der Kooperation sind die Bekämpfung der Eigentums- und Rauschgiftkriminalität, des Schmuggels, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes sowie der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit bei Fußballspielen oder personalintensiven Einsätzen an gemeinsamen Fahndungs- und Kontrolltagen. Weitere wichtige Aspekte sind gemeinsame Präventionsmaßnahmen und die gegenseitige Unterstützung bei der Ausbildung.

Die „Arbeitsgruppe Südwest“ entwickelt seit über 30 Jahren Strategien zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität. Sie besteht neben deutschen Ermittlern aus Vertretern Frankreichs, der Schweiz, Liechtensteins, Österreichs und der USA. Die Leitung obliegt dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Seit Anfang der 90er Jahre finden regelmäßig gemeinsame Kontrollaktionen gegen den Rauschgiftschmuggel entlang der Grenze vom Bodensee über Basel bis nach Straßburg statt, die vom Zollfahndungsamt Stuttgart koordiniert werden. Ein weiteres Ziel der Kontrollen ist die Intensivierung und Optimierung der Zusammenarbeit der beteiligten Sicherheitsbehörden. Das hiesige Dreiländereck ist aufgrund seiner zentralen Lage ein Brennpunkt des europäischen Rauschgiftschmuggels und -handels. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bekämpfung dieser Delikte, regelmäßig werden jedoch auch andere schwerwiegende Verstöße aufgedeckt. Die gewonnenen Erkenntnisse finden Eingang in Risikoanalysen und Fahndungsraster der Sicherheitsbehörden und dienen diesen als wichtiges Hilfsmittel zur Kriminalitätsbekämpfung.

Weitere Informationen zur Arbeit der AG Südwest können unter www.ag-suedwest.de abgerufen werden.