Öffnen der Fahrzeugtür führt zu Verkehrsunfall

Am Mittwoch, 10.12.2014, öffnet gegen 17:15 Uhr nach einem Rangiervorgang in der Kleiststraße ein 37-jähriger Frankenthaler die Fahrzeugtür seines Suzuki. Hierbei übersieht er einen linksseitig an seinem PKW vorbeifahrenden 44-jährigen Radfahrer, den er durch das Ausschwenken der Fahrertür leicht touchiert. Bei dem nachfolgenden Sturz verletzt sich der Radfahrer leicht. Er wird in ein Krankenhaus eingeliefert.

Laut § 14 der Straßenverkehrsordnung muss derjenige, der aus einem Fahrzeug ein- oder aussteigt, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Aber auch an den an einer im Längsverkehr geparkten Fahrzeugreihe vorbeifahrenden Radfahrer werden bestimmte Pflichten gerichtet. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm müssen Radfahrer bei Erkennen einer leicht geöffneten Fahrzeugtür ihren Seitenabstand beim Vorbeifahren auf mindestens einen Meter vergrößern.

Wir wollen, dass sich sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal