Parkrempler sind auch Unfälle

Beim Rangieren beschädigte am Donnerstag (11.12.14) eine Autofahrerin aus Bad Kreuznach einen geparkten Personenkraftwagen in der Innenstadt von Meisenheim.

Die Frau wartete zunächst am Unfallort, ob der Fahrer des beschädigten Wagens zu seinem Auto kommt. Es kam niemand. Daraufhin verständigte die Autofahrerin die Polizei.

Sie hatte absolut richtig gehandelt: Es genügt nämlich nicht, einfach nur einen Zettel ans Auto zu hängen und Wegzufahren oder den Unfall erst Tage später zu melden. Dann können sich Unfallbeteiligte strafbar machen. Der Wortlaut des §142 Strafgesetzbuch ist da eindeutig. Die Gesetzeslage sieht nämlich vor, dass ein Unfallbeteiligter „die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist“ zu ermöglichen hat.

Die Autofahrerin aus Bad Kreuznach hat also gut daran getan, die Polizei zu verständigen. Die Beamten kamen vor Ort und konnten den Halter des beschädigten Autos ermitteln. Dieser war froh, dass er nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Die Autoversicherung kann die Angelegenheit nun regulieren.