Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 13.12.2014 fiel einer Polizeistreife um 14:30 Uhr ein 50-jähriger Rollerfahrer auf, der in Königsbach recht zügig in einer 30er-Zone unterwegs war.

Nachdem der Rollerfahrer den nachfolgenden Polizeiwagen bemerkt hatte, betätigte er eine elektronische Drehzahlbegrenzung und reduzierte so seine Geschwindigkeit ruckartig auf die der Zulassung des Rollers entsprechende 25 km/h-Beschränkung.

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizeibeamten die technische Manipulation fest und beanzeigten den Fahrer in Folge u.a. wegen Fahrens ohne die entsprechende Fahrerlaubnis.