Elektronische Lohnsteuerkarte: Arbeitnehmer sollten ihre gespeicherten Daten auf Richtigkeit überprüfen

Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden künftig alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer, die bislang auf der Lohnsteuerkarte aus Papier zu finden waren, also Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge etc., elektronisch gespeichert. Diese Daten werden den Arbeitgebern in einer Datenbank für den monatlichen Abzug der Lohnsteuer bereitgestellt. Alle Beteiligten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber wie auch die Finanzverwaltung, können diese Daten für 2013 ab sofort elektronisch abrufen.

Bei Änderungen muss keine Vorlage der Lohnsteuerkarte mehr erfolgen. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer und die händische Erfassung beim Arbeitgeber.

Wie erfahre ich, welche Angaben über mich gespeichert und ob sie richtig erfasst sind?

Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten noch vor Ende des Jahres 2012 im Elster-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal überprüfen. Dazu ist aus Gründen des Datenschutzes eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Außer dem Arbeitnehmer und dem Finanzamt ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM-Daten berechtigt. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass damit künftig die Abgabe der Steuererklärung in vielen Fällen komplett papierlos möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.fin-rlp.de/elster.

Damit lange Wartezeiten verhindert werden, wird von einer Abfrage der ELStAM-Daten vor Ort beim Finanzamt abgeraten. Telefonisch ist die Auskunft aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Was ist bei fehlerhaften ELSTAM-Daten zu tun?

Sollten die zum Abzug der Lohnsteuer gespeicherten Daten nicht richtig sein, so muss ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Hierzu steht unter www.fin-rlp.de/vordrucke in der Rubrik Lohnsteuer ein Formular zur Verfügung.