Testkäufe: Bei acht von neun Kontrollen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz

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Bei acht von neun Kontrollen wurden bei Testkäufen am vergangenen Wochenende Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Kontrolliert wurden sechs Gaststätten und drei Tankstellen. Lediglich in einer Gaststätte erhielten die Jugendlichen keine branntweinhaltigen Getränke.

Zwar wurde öfters ein Ausweis verlangt, aber dennoch Spirituosen ausgeschenkt oder verkauft. In einem Fall wurden die Jugendlichen, die auf Nachfrage bestätigten, dass sie noch nicht volljährig sind, nicht in den Raucherbereich der Gaststätte vorgelassen, bekamen aber von derselben Bedienung Spirituosen haltige Cocktails. Die Testkäufe im Rahmen der Jugendschutzkontrollen wurden in zwei Gruppen von je vier Schülerinnen und Schülern der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft 2, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Vollzugsdienstes, der Polizei sowie einem Mitarbeiter der Jugendförderung durchgeführt.

Sowohl gegen die Bedienungen als auch die Betreiber der Gaststätten und Tankstellen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sie haben mit erheblichen Bußgeldern zu rechnen. Die Höhe kann zwischen 100 und 4.000 Euro liegen. Stadtverwaltung und Polizei führen in regelmäßigen Abständen solche Kontrollen durch, um die Sensibilität von Gewerbetreibenden aber auch Beschäftigten in Einzelhandel und Gastronomie für die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften zu erhöhen. Die Testkäufe sind auch ein Baustein des bundesweiten Präventionsprojektes HaLT – Hart am Limit, das in Ludwigshafen vom Rat für Kriminalitätsverhütung umgesetzt wird.