Befristete Führerscheine ab 19.01.2013

Mit der Umsetzung der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie werden in Deutschland ab dem 19.01.2013 neben neuen Fahrerlaubnisklassen auch befristete Führerscheine eingeführt. Darüber informiert die Kreisverwaltung Germersheim. Ab diesem Zeitpunkt werden, unabhängig von der Befristung bestimmter Fahrerlaubnisklassen (z.B. C und D = 5 Jahre), alle Führerscheine für längstens 15 Jahre befristet. Ziel der europäischen Führerscheinrichtlinie ist u. a. ein einheitliches Format.

Führerscheine, die bis zu diesem Stichtag ausgestellt werden, bleiben bis zum 19.01.2033 gültig.

Es besteht keine Verpflichtung, den alten Führerschein (egal ob grau, rosa oder Scheckkarte) vor diesem Stichtag umzutauschen.

Die Neuausstellung eines solchen durch Zeitablauf ungültig gewordenen Führerscheines erfolgt ohne erneute Prüfung der Voraussetzungen. Eine ärztliche Überprüfung oder eine nochmalige Prüfung (z.B. Fahrprobe) ist damit nicht verbunden.

Der Umtausch eines Führerscheines kann bei der für den Wohnsitz zuständigen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Germersheim beantragt werden. Erforderlich ist eine persönliche Vorsprache des Fahrerlaubnisinhabers unter Vorlage seines Personalausweises, seines Führerscheines und eines biometrischen Lichtbildes.