Sommerferienangebote der Jugendpflege in Schifferstadt

Die städtische Jugendpflege bietet auch 2013 wieder vier Wochen Ferienprogramm für Schifferstadter Kinder an. Start macht die zweiwöchige Ortsranderholung, die vom 8.-19.07.2013 in der Waldfesthalle stattfindet. Danach schließt sich das einwöchige Zirkusprojekt vom 22.-26.07. an, das auf dem Jugendtreffgelände stattfindet.

Den Abschluss macht eine Ferienwoche mit Übernachtung vom 29.07-.02.08. in der Freizeitstätte Mechtersheim. Bei der Ortsranderholung und Zirkusprojekt werden Kinder im Alter von 6-12 Jahren betreut; bei der Freizeitwoche können Kinder von 8-12 Jahren teilnehmen.

Wie im Vorjahr gelten zwei Termine für den Anmeldebeginn: Der vorgezogene Anmeldetermin für Berufstätige ist Donnerstag, 29.11./16 Uhr, der allgemeine Termin Donnerstag, 13.12. ebenfalls 16 Uhr. Am vorgezogenen Anmeldetermin können allein erziehende Elternteile, die berufstätig sind und Eltern, die beide einer Berufstätigkeit nachgehen und deren Kinder einen Hort besuchen, die Teilnahme der Kinder melden. Wichtig ist dabei, dass ein entsprechender Nachweis (z.B. neueste Gehaltsabrechnung, Bescheinigung des Hortes,  Bescheinigung des Arbeitgebers) vorgelegt wird. Eine Berufstätigkeit liegt dann vor, wenn eine Person mindestens 19 Stunden pro Woche arbeitet; also eine Halbtagesbeschäftigung gegeben ist. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die wöchentliche Arbeitszeit hervorgeht, ist erforderlich. Geringfügig Beschäftigte fallen nicht unter diesen Personenkreis und somit auch nicht unter den vorgezogenen Anmeldetermin.

Die Anmeldung der Kinder erfolgt im Jugendtreff Schifferstadt, Neustückweg 1.

Für die Ortsranderholung und das Zirkusprojekt ist der Teilnahmebeitrag in Höhe von 50 € pro Woche in bar bei Anmeldung zu bezahlen (Die Geschwisterermäßigung beträgt 5.- €). Jede Woche kann einzeln gebucht werden.

Der Teilnehmerbeitrag für die Freizeitwoche in Höhe von 90,- – 95,- € wird erst nach den Osterferien 2013 fällig.

Die Jugendpflege weist darauf hin, dass eine Anmeldung aus Gründen der Gleichbehandlung nur persönlich erfolgen kann. Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, einem nahen Verwandten oder Freund/In eine Vollmacht zu erteilen, wobei nur eine Vollmacht pro Person akzeptiert wird. Zu diesem Zweck hat die Jugendpflege auf ihrer Website www.jugendtreff-schifferstadt.de ein Vollmachtsformular eingestellt; zudem sind Anmeldeblatt, Elternbrief und Verzichtserklärung online abrufbar.

Weitere Informationen zu den Ferienmaßnahmen im Sommer erteilt die städtische Jugendpflege unter der Email-Adresse kontakt@jugendtreff-schifferstadt.de oder telefonisch unter 06235/929382 zu den bekannten Öffnungszeiten. Ansprechpartner sind Pia Burckhart und Wieland Oestreicher.