Unfallflucht dank Zeugin geklärt

Am 20.12.2014 fuhr eine 57-jährige Frau gegen 12.00 Uhr auf einen Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Industriestraße und suchte einen Parkplatz. Ihr fiel ein geparktes Fahrzeug auf, bei dem die Rückscheinwerfer aufleuchteten. Die 57-Jährige ging davon aus, dass der andere Autofahrer sie passieren lasse und fuhr deshalb weiter.

Der Autofahrer des anderen Autos ließ sie allerdings nicht passieren sondern fuhr rückwärts aus der Parklücke, so dass es zum Zusammenstoß der beiden Autos kam. Die 57-Jährige und der Fahrer des anderen Autos, ein 63-jähriger Mann, stiegen aus ihren Autos und betrachteten die Autos. Der 63-Jährige behauptete, an dem Auto der 57-Jährigen sei kein Schaden entstanden, nur an seinem Auto, stieg daraufhin wieder in sein Auto ein und fuhr davon, ohne dass die Personalien ausgetauscht wurden. Die 57-Jährige rannte ihm noch hinterher und winkte ihm, aber der 63-Jährige ignorierte dies und fuhr vom Parkplatz.

Daraufhin kam eine unbeteiligte Frau, die sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs gemerkt hatte und stellte sich als Zeugin zur Verfügung. Die Polizei wurde gerufen, die aufgrund des Kennzeichens den Halter ausfindig machte und zu dem 63-Jährigen hinfuhr. Dieser erklärte den Polizeibeamten, dass er davon ausgegangen sei, dass die Frau ihn rückwärts ausparken lässt. Warum er den Unfallort verlassen hatte, konnte er nicht erklären.

Bei Unfallfluchten ist es immer wichtig, dass man sich das Kennzeichen des flüchtenden Unfallgegners merkt und es ist von Vorteil, wenn es unbeteiligte Beobachter gibt, die sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen. Im vorliegenden Fall hat die Zeugin vorbildlich gehandelt.