Landrat Dr. Brötel setzt sich erneut für einen Verbleib des Vereinsregisters ein

Neckar-Odenwald-Kreis. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, die Vereinsregister künftig elektronisch zu führen und bei nur noch vier Amtsgerichten landesweit zu zentralisieren. Damit entfiele die bisherige Zuständigkeit in Mosbach, Buchen und Adelsheim. Für den Neckar-Odenwald-Kreis wäre dann das Registergericht Mannheim zuständig.

Landrat Dr. Achim Brötel hatte sich schon unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne direkt an Justizminister Rainer Stickelberger gewandt und sich für einen Verbleib des Vereinsregisters bei den Amtsgerichten vor Ort eingesetzt. In seinem Antwortschreiben an den Landrat verteidigt der Minister die Reform allerdings nachdrücklich. Eine elektronische Registerführung erleichtere nicht nur die Handhabung in den Gerichten deutlich, sondern ermögliche auch eine kundenfreundliche und zügige Sachbearbeitung. Die Beratung der Ehrenamtlichen könne zudem weiterhin durch die Rechtsantragsstelle bei den örtlichen Amtsgerichten erfolgen.

Mit dieser Antwort gibt sich Landrat Dr. Brötel jedoch nicht zufrieden und hat deshalb jetzt in einem weiteren Schreiben an Justizminister Stickelberger seine Position noch einmal im Einzelnen erläutert. In der Theorie könne er die Argumentation für eine elektronische Führung und eine damit einhergehende starke Zentralisierung des Vereinsregisters durchaus nachvollziehen. Die Praxis sehe allerdings völlig anders aus, so der Landrat. Insbesondere könne man ein elektronisches Register jederzeit auch ohne Zentralisierung der Vereinsregister insgesamt einführen, indem man nur die Dateneingabe als solche auf wenige Gerichte konzentriere, die eigentliche Sachbearbeitung aber vor Ort belasse.

Die Erfahrung zeige einfach, dass der Beratungsbedarf bei Vereinsvorständen in aller Regel sehr hoch sei. Dabei gehe es neben Formalien auch um so praktische Fragen wie die, was passiert, wenn sich beispielsweise keine Person mehr als Vorstand zur Verfügung stellt. Bei einer Trennung von Beratung und Entscheidung sei die Gefahr divergierende Auffassungen aber nicht von der Hand zu weisen. Hinzu komme, dass die zentralen Registergerichte wohl eher nicht auf eine bürger- und ehrenamtsfreundliche Auskunfts- und Beratungsmöglichkeit eingerichtet seien. So habe das Amtsgericht Mannheim derzeit nur telefonische Sprechzeiten von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Dem Ehrenamt gebe so etwas Steine statt Brot. Von einer Verbesserung könne man dabei jedenfalls ganz sicher nicht reden. Auch die Erfahrungen aus dem Nachbarland Bayern, wo man den Zentralisierungsweg bereits gegangen sei, sprächen dafür, die Fehler anderer nicht unbedingt zu wiederholen.

Das alles entscheidende Argument sei, so Dr. Brötel, aus seiner Sicht aber ein ganz anderes: All dem stehe nämlich ein ohnehin nur rechnerisches und deshalb faktisch wohl überhaupt nicht zu realisierendes Einsparpotential von landesweit gerade einmal fünf Stellen gegenüber. Dafür ausgerechnet im Land des Ehrenamtes dann aber so viel Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit opfern zu wollen, erschließe sich ihm nicht, es sei denn, es gehe wirklich um eine Zentralisierung um der Zentralisierung willen. Dafür habe er dann aber erst recht kein Verständnis, so der Landrat, der den Justizminister abschließend noch einmal eindringlich bittet, seine Entscheidung selbstkritisch zu hinterfragen, zu überdenken und zu revidieren. „Die vielen ehrenamtlich Tätigen im Neckar-Odenwald-Kreis werden es Ihnen ganz sicher danken".