Sie haben gewonnen ?!? – Betrügern keine Konto- oder Bankdaten bekannt geben

Mehrere Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten Tagen an die Polizei gewandt, weil sie einerseits unerlaubte Werbeanrufe erhielten. Andererseits gab es telefonische „Gewinnversprechen“ und anschließend Einschüchterungen oder gar als „Erpressung“ empfundene Tiraden der Anrufer, die absolut erpicht darauf sind, die Kontodaten der angerufenen Opfer zu erlangen.

Die Erfahrungen zeigen, dass bei den Telefonaten deutsche Rufnummern vorgetäuscht werden, u.a. eine Pension im Kölner Raum. Fakt aber dürfte sein, dass die Masche aus dem Ausland betrieben wird.

Wie man sich schützen kann, erfährt man unter  www.polizei-beratung.de oder bei den polizeilichen Präventionszentrum, u.a. in Ludwigshafen, Bismarckstr. 116, Rufnummer 0621/963-2510 sowie den angefügten Informationen.

"Sie haben gewonnen!" Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln. So ist beispielsweise die Zahl der Strafanzeigen wegen telefonischer Gewinnofferten seit 2010 bundesweit kontinuierlich gestiegen. In Einzelfällen sind Schadenssummen im fünfstelligen Eurobereich entstanden.

Das Informationsblatt zum Thema falsche Gewinnversprechen beschreibt verschiedene Methoden der Betrugsmasche Gewinnversprechen, die Betrüger in unterschiedlichsten Varianten anwenden. Das Ziel ist immer das gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine "Gegenleistung" zu erbringen, zum Beispiel eine Gebühr zu zahlen, eine kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen oder an einer Veranstaltung teilzunehmen.
Das Informationsblatt gibt außerdem Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen können.

Unerlaubte Werbeanrufe / Unerlaubte Werbeanrufe unter falschem Namen

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele   zumeist unseriöse Unternehmen   nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.

Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen

Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.

Die Masche

Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten.

So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten.

Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig

Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält.

Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.

Tipps Ihrer Polizei

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
  • Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie – auch telefonisch – widerrufen.
  • Weitere Informationen, wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und am Telefon geschlossene Verträge widerrufen können, finden Sie in dem Flyer
  • „Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet“.

Weiterführende Links:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V

http://www.vzbv.de/