Keine Feuerwerkskörper im Marktbereich

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt und Jugendlichen nicht zur Aufbewahrung übergeben werden dürfen. Das bedeutet, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten die pyrotechnischen Gegenstände verwahren sollten. Sie sind auch für die Sicherheit beim Abbrennen der Silvesterfeuerwerke für (sich und) ihre Kinder verantwortlich. Kinder und Jugendliche dürfen auf keinen Fall alleine mit Feuerwerkskörpern hantieren.

Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist. Auch auf dem Weihnachtsmarkt dürfen, wie in den Vorjahren, grundsätzlich keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. In der Silvesternacht wird wieder ein Sicherheitsdienst gemeinsam mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung Speyer und der Polizei Speyer dafür sorgen, dass dieses Abbrennverbot eingehalten wird.

Der Weihnachtsmarkt ist am 31. Dezember von 11 bis 15 Uhr geöffnet. Ab dem 1. Januar ist er wieder von 13 bis 21 Uhr geöffnet. Am 25. und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.