Ab 28. Dezember beginnt der Verkauf von Silvester-Feuerwerk: SGD SÜD weist auf vorsichtigen Umgang hin

Am 28.Dezember 2012 beginnt in diesem Jahr der Verkauf von Silvester-Feuerwerk. Wie der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, informiert, wird die Abteilung Gewerbeaufsicht wieder Überprüfungen im Handel durchführen.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen in diesem Jahr bis zum 31.Dezember verkauft werden. Zur Kategorie 2 zählen Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist nur an Personen, die älter als achtzehn Jahre sind, gestattet. Das Abbrennen ist jedoch ausschließlich am 31.Dezember und am 1.Januar durch Personen die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben zulässig.

Besonders wird darauf geachtet, dass bei den Märkten nur ein Container bei Einhaltung der maximalen genehmigungsfreien Lagermengen ohne Erlaubnis aufgestellt werden darf. Die Aufstellung mehrer Container bedarf der Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Ferner liegen Warnungen der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) vor. Es gibt Feuerwerksbatterien mit unzulässigen Nettoexplosivstoffmassen (NEM). Hier ist die SGD Süd bereits in der Überprüfung der Händler.

Wer an Feuerwerkskörpern laboriert oder diese verändert, macht sich strafbar, warnen die Fachleute der SGD- Gewerbeaufsicht. „Beim Silvesterfeuerwerk ist mit der notwendigen Vorsicht und Sorgfalt vorzugehen“, bittet Prof. Dr. Hans- Jürgen- Seimetz, damit das neue Jahr sicher und unfallfrei beginnt.