Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr

Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr

Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und das in diesem Zusammenhang übliche Abbrennen von Silvesterfeuerwerk weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen darauf hin, dass nach dem Waffengesetz vom 1. April 2003 der Erwerb und Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen mit "PTB"-Zeichen für Volljährige nach wie vor erlaubnisfrei ist.

Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ist jedoch ohne behördliche Erlaubnis lediglich im befriedeten Besitztum, zum Beispiel auf dem eigenen umzäunten Grundstück oder, mit Zustimmung des Eigentümers, auch auf einem fremden umzäunten Grundstück zulässig.

Um zu vermeiden, dass Geschosse das Grundstück verlassen, muss die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten ist. Von Balkonen darf deshalb keine pyrotechnische Munition verschossen werden.

Darüber hinaus ist auf die allgemein bekannten Vorschriften für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk gerade auch im Sinne des vorbeugenden Brand- und Lärmschutzes zu achten. So dürfen zum Beispiel generell keine pyrotechnischen Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.