Trunkenheitsfahrten

Bei einer mobilen Verkehrskontrolle wurde am 28.12.12, gegen 18.15 Uhr, ein 68-jähriger Pkw-Fahrer aus Kandel kontrolliert. Hierbei ergaben sich Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch Alkohol.

Ein durchgeführter Test ergab einen Wert 0,84 Promille. Ihm droht nun ein Bußgeld in Höhe von min. 500 Euro, 4 Punkte in Flensburg und min. 1 Monat Fahrverbot.

Bei einer mobilen Verkehrskontrolle in Kandel-Minderslachen wurde am Sonntagmorgen gegen 04.40 Uhr eine junge Verkehrsteilnehmerin kontrolliert. Die 20-jährige Französin wollte vom Discobesuch nach Hause fahren. Bei der Kontrolle ergab sich der Verdacht der Alkoholeinwirkung, ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,54 Promille. Da auch ihr ein Bußgeldverfahren droht, wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten. Die junge Verkehrsteilnehmerin wurde auf die Paragraphen § 24 c StVG, dem sog. 0,0 Promille-Gesetz, und dem § 24 a StVG hingewiesen. Ihr waren die Promillewerte nicht bekannt und sie wusste auch nicht, dass man als Probezeitinhaber oder unter 21 Jahren, die 0,0 Promille Grenze in Deutschland einhalten muss.