Mehrtägiger Gewahrsam

Wegen mehrfacher Verstöße gegen ein gerichtlich erwirktes Kontakt- und Näherungsverbot muss ein 47-jähriger Wormser mehrere Tage im polizeilichen Gewahrsam verbringen.

Der Mann hatte trotz des Verbotes immer wieder versucht, Kontakt zu seiner ehemaligen Verlobten aufzunehmen. Zuletzt wurde er deswegen am vergangenen Wochenende eine Nacht in Polizeigewahrsam genommen. Gleichzeitig wurde ihm der mehrtägige Gewahrsam angedroht, wenn er die gerichtliche Verfügung nicht beachtet. Als er jetzt am Neujahrstag wieder mehrfach die ehemalige Verlobte telefonisch belästigte, verhängte die Bereitschaftsrichterin den über mehrere Tage andauernden Gewahrsam bis einschließlich Sonntag, um weitere Straftaten im Hinblick auf das Gewaltschutzgesetz zu verhindern.