67-Jährige schwer verletzt nach Sturz auf nicht gestreutem Gehweg

Mit Thorax- und Gesichtsverletzungen ist eine 67-jährige Frau am Sonntag ins Krankenhaus eingeliefert worden. Der Gehweg in ihrer Gemeinde in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein war nach den Schneefällen am Vortag um 14 Uhr noch glatt gewesen. Sie war hierdurch gestürzt.

Aufgrund der Ortssatzung sind die Anlieger grundsätzlich räum- und streupflichtig. In diesem Fall befindet sich der Hauseigentümer jedoch im Altersheim. Für ihn ist allerdings eine „Vertreterin“ bestimmt.

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und überprüft den Vorgang bezüglich des Vorliegens von Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten. Kommt hier die Straftat einer fahrlässigen Körperverletzung in Frage? Wer ist der Verantwortliche? Wer muss für die Gewährung der Räum- und Streupflichten auf den Verkehrsflächen sorgen, wenn der eigentliche Verantwortliche dazu gegebenenfalls nicht mehr in der Lage ist? Interessant werden diese Fragen auch wegen den zu erwartenden Kosten zum Beispiel für die medizinische Versorgung der Verletzten.

Die Polizeiinspektion Lauterecken wird ihre Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft und die Verbandsgemeindeverwaltung zur Bewertung und Entscheidung abgeben.