Polizei weist auf Winterreifenpflicht hin

Bei Feststellung Bußgeld

Die Polizei weist auf die Winterreifenpflicht hin

Trotz unübersehbarer Mengen Schnee und Eis auf den Straßen im gesamten Dienstgebiet mussten Mitarbeiter der Polizeiinspektion Schifferstadt Verkehrsverstöße gegen die Winterreifenpflicht feststellen und ahnden.

Aufgefallen war ein Pkw, der sehr sehr langsam gefahren wurde. Bei einer Kontrolle musste festgestellt werden, dass nicht die gesetzlich geforderten M+S-Reifen montiert waren. Die Führerin des Pkw gab an, aus Furcht mit ihren Sommerrreifen zu Rutschen, derart langsam gefahren zu sein.

§ 2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung fordert „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“ Verstöße gegen die Norm werden mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kommt es zu Behinderungen, Gefährdungen oder gar zum Unfall steigt der Regelsatz entsprechend.