Enorme Geldstrafen für Beamtenbeleidigung

Eine Strafanzeige wegen Beamtenbeleidigung erhielt ein Schifferstadter Bürger, da er im September 2014 gegenüber einer Politesse den Stinkefinger zeigte. Nun verurteilte ihn das Gericht zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro.

Ebenfalls im September 2014 beleidigte ein Wiederholungstäter zunächst seinen Grundstücksnachbarn als „Dummkopf“, woraufhin dieser Nachbar bei hiesiger Polizeiinspektion Strafanzeige erstattete. Zu dem anschließenden polizeilichen Vernehmungstermin kam der Täter pflichtgemäß, zeigte sich jedoch während der Vernehmung respektlos gegenüber der sachbearbeitenden Polizeibeamtin und betitelte sie als „Alte“. Hierauf verurteilte das Gericht den Wiederholungstäter für die Nachbar- und Beamtenbeleidigung zur Zahlung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2100 Euro.