Geplante Kindesentziehung: Bundespolizei verhindert Ausreise eines Dreijährigen

Flughafen Frankfurt-Hahn (ots) – Nimmt der Vater den dreijährigen Sohn mit nach Marokko oder bleibt er bei der Mutter in Deutschland? Diese Frage beschäftige am Freitag die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt-Hahn, das Amtsgericht Simmern und das Jugendamt Saarbrücken.

Bis zu der Entscheidung blieb das Kind im Gewahrsam der Bundespolizei. Schon am Vormittag informierte der Großvater die Bundespolizei. Er teilte mit, dass ein 28 Jahre alter Marokkaner beabsichtige, ein Kind mit nach Marokko zu nehmen und nicht wieder zurückzukehren. Damit sei die Kindsmutter, seine Tochter, nicht einverstanden. Die Mutter stehe in Verbindung mit einer Anwältin, die ein Eilverfahren über den Verbleib des Kindes beim Amtsgericht in Simmern eingeleitet habe.

Sie sei bald von Neunkirchen im Saarland auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt-Hahn. Am Nachmittag stand die abgestimmte Entscheidung zwischen Amtsgericht Simmern und Jugendamt Saarbrücken fest: Das Kind bleibt bei der deutschen Mutter. Der familiären Auseinandersetzung war ein Streit zwischen den Eheleuten vorausgegangen. Großvater, Mutter und Enkelkind konnten anschließend gemeinsam die Heimreise antreten. Die Bundespolizei hatte erfolgreich die Kindesentziehung verhindert.