Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Meldung bis spätestens 31. März 2013

Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden Pflichtplatz, der nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wurde, ist eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese liegt seit 01. Januar 2012 zwischen 115 und 290 Euro monatlich.

Zur Überwachung dieser Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2012 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2013 ihrer zuständigen Agentur für Arbeit die Beschäftigungsdaten anzeigen. Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren wurden Arbeitgebern, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, seit Anfang des Jahres zugesandt.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeigen in elektronischer Form. Es kann unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden gebeten, die Formulare über die genannte Internetseite anzufordern.

Weitere Fragen und Informationen zum Anzeigeverfahren und der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit Ludwigshafen:

Telefon:  0621/5993 156 Frau Ludwig oder  0621/5993 162 Herr von der Au

Die durch die Ausgleichsabgabe entstandenen Kosten lassen sich übrigens auch einsparen – durch die Einstellung von Menschen mit Behinderung. Dazu informiert und berät sie die Kollegin vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ludwigshafen:

Telefon: 0621/5993-321 Nicole Beck