Wahl zur stellvertretenden Kreisjagdmeisterin / zum stellvertretenden Kreisjagdmeister

Zur Wahl der stellvertretenden Kreisjagdmeisterin des stellvertretenden Kreisjagdmeisters dürfen wir die wahlberechtigten Personen am 8. März, um 19 Uhr in den Saal des Restaurants „Hönigsäckel„ in Ungstein herzlich einladen.

Wahl zur stellvertretenden Kreisjagdmeisterin/ zum stellvertretenden Kreisjagdmeister:

Wählbar ist, wer
1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen, nach dem Recht der europäischen Union gleichgestellten Drittstaates besitzt.

2. Einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen in den vorangegange-nen Jagdjahren in Deutschland besessen hat und

3. im Bereich der unteren Jagdbehörden des Landkreises Bad Dürkheim oder der Stadt Neustadt seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.

Wahlberechtigt sind:
1. Die InhaberInnen von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Landkreises Bad Dürkheim oder der Stadt Neustadt ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort Jagdausübungsberechtigte Personen sind, sowie

2. die Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen und Eigentümer der im Bereich des Landkreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt gelegenen Jagdbezirk.

Anschließend findet ein Vortrag über die wichtigen Themengebiete Jagdrecht, Waffenrecht, Waffenaufbewahrung und deren Kontrolle statt.