Gebührenbescheide mit guter Nachricht

Vor einigen Tagen hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises (EbA) seine neuen Gebührenbescheide an die Grundstückseigentümer versandt. Sie informieren unter anderem über eine neuerliche Gebühren-Senkung.

Die Bescheide bestehen aus einem Abrechnungsteil und einem Vorausleistungsteil. Im Abrechnungsteil werden in 2012 in Anspruch genommene Zusatzentleerungen abgerechnet sowie unterjährige Änderungen, wie zum Beispiel Behälter- und Mieterwechsel. Auch die für 2012 rückwirkende Gebührensenkung ist darin berücksichtigt. Sich hieraus ergebende Differenzbeträge werden nachberechnet oder gutgeschrieben.

Im Vorausleistungsteil werden die Abfallgebühren für das Jahr 2013 festgesetzt. Als Grundlage hierfür dienen Art und Größe der aktuell genutzten Abfallbehälter sowie die zu erwartende Leerungsanzahl, angelehnt am Vorjahresverbrauch. Zum 1. April und zum 1. Oktober 2013 wird jeweils die Hälfte des Vorausleistungsbetrages für die Abfallentsorgung fällig. Bei der Verwendung von Überweisungsträgern sollte auf die korrekte Reihenfolge von erster und zweiter Vorausleistungsrate geachtet werden.

„Wer dem Eigenbetrieb eine Bankeinzugsermächtigung erteilt hat, kann sich entspannt zurücklehnen“, so Erster Kreisbeigeordneter Michael Elster als zuständiger Dezernent. Die Vorausleistungsraten würden dann nämlich automatisch und rechtzeitig vom Konto abgebucht. Sich aus Abrechnungen ergebende Guthaben verrechne der EbA automatisch mit den Vorrauszahlungen. Die Bankeinzugsermächtigung könne dem Eigenbetrieb jederzeit schriftlich erteilt werden – formlos per Brief, Fax oder E-Mail. Den Gebührenbescheiden lägen auch entsprechende Formularvordrucken bei, im Internet unter www.ebalu.de zu finden.
Nach der deutlichen Gebührensenkung Ende 2011 müssen die Privathaushalte des Kreises nun abermals spürbar weniger Geld für die Entsorgung ihrer Abfälle zahlen. Kreisbeigeordneter Elster: „Die zurzeit recht hohen Erlöse für Altpapier und Metallschrott ermöglichen uns eine rückwirkende Gebührensenkung zum 1. Januar 2012 um bis zu elf Prozent.“