Die beiden Trinkwasserbrunnen im Gewinnungsgebiet "Eulenacker" haben nur einen Abstand von etwa 50 m zur vielbefahrenen B 38. Sie sind demzufolge extrem gefährdet, wenn es zu einem Unfall mit einem Gefahrguttransport beispielsweise mit Heizöl kommt.
Dennoch gibt es keinerlei Schutzvorkehrungen, die in einem solchen Fall das auslaufende Öl auffangen und damit die Brunnen vor einer Katastrophe bewahren könnten.
Nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach trägt für diesen Missstand vor allem die Gemeinde Mörlenbach die Verantwortung, die die Brunnen seit Jahrzehnten betreibt, ohne dass bislang ein Wasserschutzgebiet dafür ausgewiesen worden wäre. Erst 2007 hatte man einen entsprechenden Antrag bei der Oberen Wasserbehörde gestellt, doch bis heute hat die Gemeinde Mörlenbach es immer noch nicht geschafft, die zur Bearbeitung notwendigen Gutachten vorzulegen.
Für den BUND steckt hinter diesem Versäumnis System. Die Gemeinde Mörlenbach möchte vermeiden, dass der B 38 neu in der Variante O2 durch ein Wasserschutzgebiet Probleme entstehen. Denn die O2 wird das Gefahrenpotenzial noch einmal deutlich verschärfen dadurch, dass Brückenpfeiler im Oberstrom der Brunnen in den Grundwasserkörper getrieben werden müssen. Dem Eindringen von wassergefährdenden Stoffen wird damit Tür und Tor geöffnet.
Ein wirkungsvoller Schutz des Trinkwassers im Brunnengebiet "Eulenacker" kann nach Auffassung des BUND nur dann erreicht werden, wenn die Variante O2 zugunsten einer Untertunnelung Mörlenbachs aufgegeben wird. Darüber hinaus ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes unerlässlich, damit Hessen Mobil dazu verpflichtet werden kann, die für Bundesstraßen vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen an der B 38 im Bereich der Brunnenanlagen "Eulenacker" umzusetzen. Der BUND fordert deshalb die Gemeinde Mörlenbach auf, endlich ihren Verpflichtungen zum Schutz des Trinkwassers für ihre Bürger nachzukommen und die dafür notwendigen Gutachten für das Brunnengebiet "Eulenacker" in Auftrag zu geben.