Tanzverbot an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag

Die Stadt Mannheim weist auf das landesweit geltende Tanzverbot am Osterwochenende hin: Nach dem Gesetz über die Sonntage und Feiertage in Baden-Württemberg (Feiertagsgesetz – FTG) sind öffentliche Tanzunterhaltungen am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag während des ganzen Tages untersagt.

Dieses Verbot richtet sich insbesondere an Diskotheken, aber auch an die übrige Gastronomie.

Verstöße, die bekannt werden, können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden.