Bezirksärztekammer Rheinhessen: Schutz der Bevölkerung muss Vorrang haben vor Flugverkehrsinteressen

Flugzeug

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ fordert in einer gemeinsamen Resolution zusammen mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, dem BUND, dem VCD, dem NABU, der Deutschen Umwelthilfe, dem Arbeitsring Lärm der DEGA und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen die Verantwortlichen der Länder und den Bundesrat auf, in der den Fluglärmschutz betreffenden Bundesratsinitiative alleine den Gesetzesantrag von Rheinland- Pfalz (BR-Drucksache 90/13) zu unterstützen.

Nur der Antrag aus Rheinland-Pfalz, der von Baden-Württemberg unterstützt wird, verfolgt aus Sicht der Ärzte die Ziele, die der 115. Deutsche Ärztetag 2012 zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gefordert hat.

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ fordert die Verantwortlichen der Staatskanzleien, der Länder und den Bundesrat auf, sich für einen wirklichen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm einzusetzen.

Die Schädigungen, die durch Fluglärm und Flugzeugemissionen entstehen, belasten die Bevölkerung erheblich. Fluglärm führt nachweisbar u.a. zu Lern- und Gesundheitsstörungen bei Kindern und Gesundheitsstörungen bei Erwachsenen, im Ergebnis zu vermeidbaren Krankheiten und im schlimmsten Fall zu vorzeitigem Tod. Schäden an Mensch und Umwelt durch Flugzeugemissionen und vor allem durch Fluglärm sind dabei zu großen Teilen vermeidbar. Dazu bedarf es aber eines Gesetzes, das den Menschen in den Mittelpunkt des Interesses und des Schutzes stellt.
Die Politiker sind verpflichtet, den gebotenen Schutz der Bevölkerung durch die richtigen Gesetzesänderungen herbeizuführen und zu garantieren.

Hintergrund

Aktuell liegen dem Bundesrat drei Anträge der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Bran- denburg vor. Im Kern geht es bei der Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz (der sich Baden-Württemberg angeschlossen hat) um eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, damit bei der Festlegung von Flugrouten und anderen Flugverfahren dem Lärmschutz höhere Priorität eingeräumt wird gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Zweiter wesentlicher Inhalt der Rheinland-Pfälzischen Initiative ist eine Änderung von § 32 Luftverkehrsgesetz, damit für die erstmalige Festlegung und wesentliche Änderungen von Flugrouten ein transparentes Verfahren eingeführt wird, bei dem die Bürgerinnen und Bürger erstmalig Einwendungs- und Klagemöglichkeiten erhalten. Schließlich soll bei der Festsetzung von Flugrouten durch Rechtsverordnung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zukünftig auch das Einvernehmen statt wie bisher das bloße Benehmen des Umweltbundesamtes erforderlich sein.
Die Anträge aus Hessen und Brandenburg weichen in wichtigen Definitionen von aktueller Rechtsprechung ab und müssen in ihren Auswirkungen aus Sicht der Ärzte als schädlich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung betrachtet werden. Im Entwurf aus Brandenburg ist keine Hinwirkungspflicht zur Lärmreduzierung definiert, sondern nur noch eine Begründungspflicht festgelegt, wenn Lärmschutzmaßnahmen unterbleiben. Mit einer solchen Regelung kann kein effektiver Lärmschutz erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal des Arbeitskreises „Ärzte gegen Fluglärm“ unter www.fluglaerm-fakten.de.