Mitglieder des Diözesanen Forums beraten im Oktober über Änderungsvorschläge zu den ersten vier Kapiteln des Konzepts „Gemeindepastoral 2015“

Am 1. April startet die Eingabefrist für Modifikationsanträge zum Grundsatzpapier „Gemeindepastoral 2015“, das beim Diözesanen Forum III im Oktober 2012 als Entwurf vorgestellt worden war. Bis Ende Juli haben die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanen Forums die Möglichkeit, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu den ersten vier Kapiteln des neuen Konzepts für die Seelsorge in der Diözese Speyer einzubringen.

Die Anträge sind beim Generalvikar als dem Sekretär des Diözesanen Forums einzureichen. Ein entsprechendes Antragsformular steht auf der Internetseite des Bistums zum Herunterladen bereit. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: den Namen des Antragsstellers, die Angabe von Seite und Textzeilen, auf die sich der Antrag bezieht, konkret ausformulierte Textbausteine, eine Begründung, eventuelle Unterstützer des Antrages sowie Datum und Unterschrift des Antragsstellers. Unmittelbar nach Posteingang erhält der Antragssteller eine Eingangsbestätigung.

Nach dem Ende der Eingabefrist am 31. Juli sichtet der Vorstand des Diözesanen Forums die Anträge und entscheidet, welche Anträge dem Forum zur Diskussion vorgelegt werden. Wird ein Antrag vom Vorstand des Diözesanen Forums abgelehnt, erhält der Antragsteller eine entsprechende Information, zu der auch eine Begründung gehört.

Das Diözesane Forum IV findet am 25. und 26. Oktober im Heinrich Pesch Haus in Ludwigshafen statt. Die Beratungsunterlagen werden den Mitgliedern bis zum 20. September zugesandt.

Antragsformular:
Das Antragsformular steht zum Herunterladen auf der Internetseite des Bistums Speyer (www.bistum-speyer.de) bereit.

Adresse zum Einreichen von Modifikationsanträgen:
Bischöfliches Ordinariat
Sekretariat des Diözesanen Forums
Generalvikar Dr. Franz Jung
Kleine Pfaffengasse 16
67346 Speyer
Telefon: 06232/102-213 (Sekretariat Alexandra Hoffmann)
E-Mail: generalvikar@bistum-speyer.de