Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft

Schindler und Wilke: Bundesregierung stärkt das Ehrenamt.

Nun steht es im Bundesgesetzblatt und ist damit amtlich: Rückwirkend zum 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in Kraft getreten. Für den Bundestagsabgeordneten Norbert Schindler und den Landtagsabgeordneten Dr. Axel Wilke (beide CDU) ist dies ein gutes Signal auch und vor allem für die vielen ehrenamtlich Engagierten in Speyer und Umgebung.

Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen für die ehrenamtlich Tätigen und gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Stiftungen sowohl im Steuerrecht wie im Vereinsrecht mit sich. „Ein wichtiger Schritt zu noch mehr gesellschaftlicher Anerkennung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger in unseren zahlreichen Vereinen“, erklären Schindler und Wilke gemeinsam. Ehrenamtliches Engagement, so Wilke, sei ein Dienst an der Gesellschaft und verdiene besondere Anerkennung. Mit der Neuregelung ermögliche es die Bundesregierung den steuerbegünstigten Organisationen und den ehrenamtlich Tätigen, ihre „gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrzunehmen“, ergänzt Norbert Schindler.

„Wichtigste Neuerung ist die Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale“, teilen beide Abgeordneten mit. Sporttrainer oder auch Chorleiter können beispielsweise künftig bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. „Sonstige in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen ehrenamtlich Tätige können statt 500 Euro nun 720 Euro von ihrem Verein erhalten“, so Schindler weiter. Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen auch bei ihnen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Ein weiterer wichtiger Punkt: die gesetzliche Frist zur Verwendung eingeworbener Spendenmittel wurde um ein Jahr verlängert. Damit wird es Vereinen in stärkerem Maß ermöglicht, steuerunschädlich Rücklagen für größere Projekte zu bilden. Spenden können nun für bis in das zweite auf ihren Zufluss folgende Kalenderjahr auf die „hohe Kante“ gelegt werden, bevor sie ausgegeben werden müssen. Neu ist auch die Einführung einer verbindlichen Bescheinigung der Gemeinnützigkeit eines Vereins, was für mehr Rechtssicherheit sorgt. „Wichtig für Sportvereine ist schließlich die Neuregelung der Umsatzgrenze bei Veranstaltungen, ab der kein steuerbegünstigter Zweckbetrieb mehr vorliegt und volle Steuerpflicht greift“, weist Schindler auf eine weitere Neuerung hin. Sie ist um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Auch das entlastet Vereine, nicht zuletzt auch von Bürokratie.

Schließlich hat der Bund auch das Haftungsrecht des BGB sowohl für Vorstände wie normale Vereinsmitglieder verbessert. Künftig haften sie nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, auf Schadensersatz, wenn ihnen der Verein nicht mehr als 720 € im Jahr bezahlt. Normale Fahrlässigkeit führt damit nicht mehr zu bisher unbegrenzter Haftung. Gerade in Zeiten, in denen es immer mehr Vereinen schwer fällt, ihre Vorstände zu besetzen, ist auch dies ein Baustein, dass Menschen sich trauen, Verantwortung in ihrem Verein zu übernehmen, findet Wilke.

Diese von der CDU-geführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten gesetzlichen Verbesserungen sind Ausdruck der Wertschätzung für viele hunderttausende Menschen, die sich in ihrer Freizeit für die Gesellschaft engagieren“, so die beiden CDU-Abgeordneten abschließend.