A 6 zwischen Rauenberg und Sinsheim: Regierungspräsidium genehmigt elf Kilometer sechsspurigen Ausbau

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: Lärmschutzmaßnahmen bringen für die Anwohner spürbare Lärmreduzierung. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss den sechsspurigen Ausbau der A 6 zwischen der Angelbach-Talbrücke bei Rauenberg und der Anschlussstelle Sinsheim genehmigt. Mit der Verbreiterung der Strecke von 30 auf 36 Meter kann die letzte Ausbaulücke der A 6 zwischen dem Walldorfer Kreuz und der Grenze des Regierungsbezirks Karlsruhe östlich von Sinsheim geschlossen werden.

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl würdigte das Vorhaben als unverzichtbare Ausbaumaßnahme an einer der wichtigsten europäischen Ost-West-Verkehrsachsen. Bei einer Verkehrsbelastung von heute 74.000 Fahrzeugen und für 2025 prognostizierten fast 117.000 Kfz pro Tag -davon über 40.000 LKW- sei der Ausbauzustand sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch hinsichtlich der Umweltqualität nicht mehr angemessen. Fast 28 Prozent der geschätzten Baukosten in Höhe von 56,4 Millionen Euro entfallen allein auf Lärmschutzmaßnahmen. Vier Kilometer Lärmschutzwände und -wälle und 5,8 Kilometer Flüsterasphalt bringen für die Anwohner eine spürbare Lärmreduzierung – teilweise um 10 Dezibel. „Die Kosten, die der Bund dafür aufbringt, sind eine sinnvolle Investition. Nicht nur in eine bedeutende Verkehrsachse, sondern auch in die Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner“, betonte die Karlsruher Behördenchefin.

Die Bundesautobahn 6 wurde in den sechziger Jahren gebaut. Seit der Öffnung der Grenzen im Osten verbindet sie Ost- und Westeuropa. Damit verbunden ist ein gewaltiger Anstieg der Verkehrsmengen. Das noch im Jahr 1983 registrierte Aufkommen von ca. 45.000 Kfz pro Tag hatte sich bereits bis 2003 glatt verdoppelt. Der jetzt genehmigte Ausbau ist Bestandteil des im Endzustand durchgängig sechsspurigen Streckenabschnittes zwischen dem Autobahnkreuz Walldorf und dem Autobahnkreuz Weinsberg.

Die heute vorhandene Fahrbahn weist in Ost-West-Richtung durchgängig zwei Fahrstreifen mit einem seitlichen Standstreifen auf. Die Fahrbahn in Gegenrichtung ist auf knapp sechs Kilometer bereits dreispurig mit Standstreifen ausgebaut. Weitere knapp fünf Kilometer sind derzeit provisorisch dreispurig mit verengten Fahrstreifen und ohne Standstreifen. Der durchgängig sechsspurige Ausbau beginnt rund 800 Meter östlich der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg und endet etwa 1200 Meter westlich der Anschlussstelle Sinsheim und erstreckt sich (mit Folgemaßnahmen) auf die Gemarkungen Rauenberg, Wiesloch, Dielheim, Horrenberg, Eschelbach, Hoffenheim und Sinsheim. Dafür müssen neun von 13 Brücken der A 6 über andere Straßen oder Wege und Gewässer verbreitert sowie zwei weitere angepasst werden. Die insgesamt acht Anlagen zur Behandlung und Rückhaltung von Straßenoberflächenwasser kosten zusammen ca. 3,7 Millionen Euro. Für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen fallen rund 1,8 Millionen Euro an. Bemerkenswert dabei: Für streng geschützte Eidechsen-, Singvogel- und Fledermausarten, die vorwiegend im Bereich der künftigen Baustelle bei Balzfeld unmittelbar an der Autobahn vorkommen, werden bereits zwei Jahre vor Baubeginn Ersatzlebensräume hergestellt. Sofern sie nicht von selbst dahin abwandern, können sie rechtzeitig umgesiedelt werden.

Für die Trassenverbreiterung, die Lärmschutzwände, die neuen Klär- und Rückhaltebecken sowie die Naturschutzmaßnahmen werden Grundstücke neben der A 6 oder in ihrer Nähe benötigt. Der Grunderwerb konzentriert sich besonders auf die Gemarkungen Dielheim und Horrenberg. Deswegen führt das Flurbereinigungsamt Sinsheim auf Antrag des Bundes ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren durch. Das heißt, wer auf diesen Gemarkungen sein Grundstück für den Autobahnausbau abgeben soll, wird nach Möglichkeit Tauschland erhalten. Für einen Ringtausch bringt das Land Baden-Württemberg Grundbesitz auf der Gemarkung Sinsheim-Eschelbach in das Flurbereinigungsverfahren ein. Der offizielle Auftakt des Flurbereinigungsverfahrens findet am Montag, den 29. April 2013, um 19:00 Uhr – voraussichtlich in der Kulturhalle Dielheim – statt. Die wenigen auf den übrigen von der A 6 durchquerten Gemarkungen benötigten Grundstücke konnte das Regierungspräsidium bereits parallel zum Planfeststellungsverfahren erwerben.

Gegenüber den zuletzt 2009 vorgestellten Plänen brachte das Planfeststellungsverfahren nochmals einen verbesserten Lärmschutz für autobahnnahe Wohngebiete: Der Bund und die Gemeinde Dielheim finanzieren gemeinsam eine zusätzliche Lärmschutzwand auf dem Autobahndamm über das Erlenbachtal zwischen Horrenberg und Balzfeld. Die Wand schirmt die Ortslage von Balzfeld ab und käme auch einem geplanten Neubaugebiet zugute. Zusätzlich zu den bereits 2009 erweiterten Lärmschutzmaßnahmen in Dielheim und Balzfeld verpflichtet der Planfeststellungsbeschluss den Bund, von der Angelbachtalbrücke bei Rauenberg bis ans Ende der Recyclinganlage neben der Autobahn beim Dielheimer Gewerbegebiet sowie von der Ostseite des Erlenbachtals bis ca. 700 Meter östlich der Bebauung von Balzfeld beide Fahrbahnen jeweils durchgehend mit Lärm minderndem Fahrbahnbelag zu versehen. Der sogenannte Flüsterasphalt bedeckt dann mehr als die Hälfte der 10,8 Ausbaukilometer. Die Bewohner von Wiesloch, Rauenberg, Dielheim, Horrenberg und Balzfeld schlafen daher künftig ruhiger. Insbesondere die heute besonders lärmgeplagten Bewohner im Rauenberger Suttenweg, auf dem Dielheimer Haierberg und in der Dorf- oder Ringstraße in Balzfeld haben nachts bis zu zehn Dezibel weniger zu verkraften. Zum Verständnis: Die Reduzierung eines Lärmpegels um drei Dezibel entspricht in etwa einer Halbierung der Fahrzeugzahlen pro Tag.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Pläne werden voraussichtlich vom 29.04.2013 bis einschließlich 13.05.2013 in den Rathäusern von Dielheim, Rauenberg, Sinsheim und Wiesloch öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe bekannt gemacht. Rechtzeitig vor der Auslegung werden in den Mitteilungsorganen der genannten Kommunen sowie in den örtlichen Tageszeitungen und dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg die Auslegungsorte und die zu beachtenden Fristen bekannt gemacht.