Kreis sucht mögliche Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 gewählt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste melden, die vom Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises erstellt wird. Der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht wählt daraus dann in der zweiten Jahreshälfte die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung. Wer sich bewirbt, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Die Kandidaten sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Außerdem dürfen keine Vorstrafen haben.

Für den Amtsgerichtsbezirk Frankenthal können sich Personen bewerben, die in Bobenheim-Roxheim, Lambsheim oder der Verbandsgemeinde Heßheim wohnen. Für den Amtsgerichtsbezirk Ludwigshafen kommen Personen infrage, die in Altrip, Limburgerhof, Mutterstadt, Neuhofen, der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim oder der Verbandsgemeinde Maxdorf ansässig sind. Für den Amtsgerichtsbezirk Speyer muss der Wohnort Böhl-Iggelheim, Römerberg, Schifferstadt, der Verbandsgemeinden Dudenhofen oder der Verbandsgemeinde Waldsee lauten.

Interessierte können sich bis spätestens 31. Mai beim Kreisjugendamt melden. Als Ansprechpartner stehen dort Klaus Krieger (Telefon: 0621/5909-128, E-Mail: klaus.krieger@kv-rpk.de) und Matthias Kurt (Telefon 0621 5909-161, E-Mail: matthias.kurt@kv-rpk.de) zur Verfügung. Das für die Bewerbung notwendige Formular wird zugesandt und kann auch von der Internetseite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (www.schoeffenwahl.de – Interessenten – Bewerbungsformulare) heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen.