BÄK Rheinhessen: Fluglärmschutz in Gefahr – Hessischer Gesetzesantrag gefährdet Gesundheitsschutz der Bürger

Die Bezirksärztekammer Rheinhessen appelliert an die Ministerpräsidenten.

Am 3. Mai 2013 wird im Bundesrat möglicherweise eine massive Verschlechterung des Fluglärmschutzes in Deutschland eingeleitet. Laut der Tagesordnung der 909. Sitzung des Bundesrates soll der Gesetzesantrag 124/13 des Landes Hessen durch sofortige Sachentscheidung entschieden werden, obwohl die Ausschussberatungen im Bundesrat noch nicht abgeschlossen sind.

Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ appelliert dringend an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, den Antrag von Hessen abzulehnen und die Beratung des Antrages 90/13 von Rheinland-Pfalz in den Bundesrats-Ausschüssen zügig zu veranlassen. Der Antrag von Rheinland-Pfalz ist aus Sicht der Ärzte der richtige Ansatz.

Sowohl die Fluglärmschutzkommission Frankfurt als auch die Fluglärmschutzkommission Düsseldorf hat sich in den letzten Tagen FÜR den Antrag von Rheinland-Pfalz und GEGEN die Anträge aus Hessen und Brandenburg ausgesprochen. Für die Ärzte ist das Vorgehen der hessischen Landesregierung ein Affront gegen die Bürger, da durch die sofortige Sachentscheidung ohne abgeschlossene Ausschussberatungen eine sach- und fachgerechte Meinungsbildung nicht stattfinden kann. In Anbetracht der Gesundheitsschäden, die durch Fluglärm verursacht werden, kann es nicht sein, dass eine so relevante Gesetzesänderung durch den Bundesrat gleichsam durchgepeitscht werden soll.

Die bereits im März von einem Bündnis von Verbänden und Gruppen aus dem Bereich Umweltschutz- und Gesundheitsschutz veröffentlichte Resolution zum Thema „Fluglärmgesetze im Bundesrat“ mit weiteren Hintergrundinformationen zu den Gesetzesanträgen finden Sie auf dem Informationsportal des Arbeitskreises "Ärzte gegen Fluglärm" unter www.fluglaerm-fakten.de.