KKH informiert über Schutzimpfungen

Wann haben Sie das letzte Mal in Ihren Impfpass gesehen? Bei den meisten gerät das Thema „Impfungen“ schnell in Vergessenheit. Dabei erkranken noch immer Menschen an schweren Infektionskrankheiten wie Wundstarrkrampf oder Kinderlähmung.

Impfungen helfen dem Körper, langfristig Abwehrkräfte gegen die Krankheitserreger aufzubauen. „Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer ist die Chance, schwere oder sogar lebensbedrohliche Erkrankungen auszurotten“, sagt Peter Benningervom KKH-Serviceteam in Neustadt/Wst..Beispielsweise konnte vor über dreißig Jahren, am 8. Mai 1980, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den weltweiten Sieg über Pocken erklären.

Für welche Impfungen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten übernehmen, richtet sich nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und kann vom Alter, Risiko oder von speziellen Indikationen abhängen. Einige Immunisierungen gegen Krankheiten – wie zum Beispiel Hepatitis B – werden einmalig in der Kindheit durchgeführt und müssen nur im Bedarfsfall erneuert werden. Dahingegen müssen Tetanus- und Diphterie-Impfungen regelmäßig alle zehn Jahre durchgeführt werden. Da sich der Grippevirenstamm ständig verändert, wird hier eine jährliche Schutzimpfung mit einem stets neu entwickelten Impfstoff für spezielle Personenkreise empfohlen. Hierzu zählen Schwangere und Personen mit chronischen Erkrankungen.

Für Impfungen gegen folgende Krankheiten übernimmt die KKH nach der Schutzimpfungs-Richtlinie die Kosten für ihre Versicherten beispielsweise:

  • Diphtherie
  • Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) für 12- bis 17jährige Mädchen
  • Grippe (Influenza) ab 60 Jahren und für Personen mit gesundheitlicher Gefährdung
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Kinderlähmung (Polymyelitis)
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • FSME in Risikogebieten Deutschlands
  • Haemophilus Influenzae Typ b
  • Meningokokken im 2. Lebensjahr und für Personen mit gesundheitlicher Gefährdung
  • Pneumokokken
  • Varizellen (Windpocken)

Zusätzlich zu der Regelversorgung werden von der KKH folgende Impfungen übernommen:

  • gegen Rotaviren für Säuglinge im Alter von sechs bis 32 Lebenswochen
  • gegen Grippe (Influenza) für alle Versicherten

„Eine Zuzahlung für Schutzimpfungen ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt durch den Arzt über die Krankenversichertenkarte“, erklärt Benninger. „Wer Fragen zu Nebenwirkungen von Impfungen oder Einträgen in seinem Impfpass hat, sollte den behandelnden Arzt bei der nächsten Untersuchung hierzu ansprechen.“

Weitere Informationen gibt es unter www.kkh.de/impfungen und www.impfen-info.de.