Kündigung der Netznutzung der Energielieferanten Flexstrom, Löwenzahn Energie und Optimal Grün im Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH

Die Stromlieferanten Flexstrom, Löwenzahn Energie und Optimal Grün leiteten Strom durch das Verteilnetz der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH zu ihren Kunden. Für diese Durchleitung sind sie zur Zahlung von sogenannten Netzentgelten an den Netzbetreiber Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH verpflichtet.

Aufgrund dem Zahlungsverzug fälliger Stromnetzentgelte und der Insolvenz der drei Billigstromanbieter kündigt der Netzbetrieb der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH die Verträge über die Netznutzung Strom.

Die betroffenen Kunden konnten dadurch ab dem 19.04.2013 nicht mehr durch diese Stromlieferanten beliefert werden. Eine übergangslose Weiterversorgung mit Strom erfolgt zunächst im Rahmen der Ersatzversorgung durch den Vertrieb der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH. Die Kunden haben in dieser Zeit die Möglichkeit sich einen neuen Lieferanten für ihren Strombedarf zu suchen. Wird kein neuer Stromlieferant ausgewählt, versorgt der Vertrieb der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH weiter. Alle betroffenen Kunden werden darüber in einem separaten Schreiben infomiert.

Aufgrund der Schließung der Bilanzierungskreise bei den Marktgebietsverantwortlichen im Gas, trifft gleiches auf die Gaslieferanten Löwenzahn Energie und Optimal Grün und deren Kunden mit dem Stichtag 24.4.2013 zu.