Landesregierung bringt Klimaschutzgesetz auf den Weg

Baden-Württemberg wird Vorreiter beim Klimaschutz: Die Landesregierung hat den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Dieser sieht konkrete Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor. Damit erhält der Klimaschutz im Südwesten Gesetzesrang.

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf des Klimaschutzgesetzes des Landes verabschiedet. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beraten werden. „Mit diesem Beschluss des Kabinetts geht eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben in der laufenden Legislaturperiode ins Parlament“, betonten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller. 

Bis 2020 25 Prozent weniger Treibhausgase, bis 2050 90 Prozent weniger 

Mit dem Klimaschutzgesetz definiert Baden-Württemberg Zielmarken für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 und schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der dafür nötigen Maßnahmen. Begleitet wird das Gesetz von einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept, das nach einer ersten freiwilligen Bürger-und Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt konkret ausgearbeitet wird.

„Wir wollen im Vergleich zum Basisjahr 1990 die Treibhausgasemissionen bis 2020 mindestens um ein Viertel verringern und 2050 eine Reduktion um 90 Prozent erreicht haben. Als große und bedeutende Industrieregion leisten wir damit unseren Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewältigung des Klimawandels“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz in Deutschland ein. Auf Landesebene verfügt bisher lediglich Nordrhein-Westfalen über ein vergleichbares Gesetz. 

Klimaschutz ist gesamtgesellschaftliche Verpflichtung 

Umweltminister Franz Untersteller bezeichnete die Vorgaben als ambitioniert und „ganz sicher nicht leicht zu erreichen“. Mit dem Klimaschutzgesetz bekomme das Ziel, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase zu minimieren, jedoch erstmals einen gesetzlichen Unterbau, der dafür sorge, dass Klimaaspekte künftig bei allen politischen Entscheidungen und in allen Planungsprozessen ebenso selbstverständlich mitgedacht würden, wie Naturschutz- oder Artenschutzbelange. „Das“, so Untersteller, „verschafft dem Klimaschutz endlich den nötigen Rang, den er aufgrund seiner globalen Bedeutung dringend braucht. Wir können es uns schlicht nicht leisten, Klimaschutz als Luxus zu betrachten, er ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung und eine Daueraufgabe.“ 

Neben den Reduktionszielen enthält das Klimaschutzgesetz auch Festlegungen auf konkrete Schritte zu deren Erreichung. Zentral ist dabei das geplante Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK). Das IEKK benennt für unterschiedliche Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft, Industrie oder Privathaushalte konkrete Handlungsfelder zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz und soll Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden.

Verankert im Klimaschutzgesetz ist außerdem die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz sowie ein Monitoring, also eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte beim Klimaschutz auf Landesebene.