Stadt sucht Freiwillige für das Jugendschöffenamt

Bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein laufen die Vorbereitungen zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018. Interessierte können sich noch bis 21. Mai 2013 bei der Stadtverwaltung bewerben. Bewerbungsformulare können im Internet unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Schöffinnen und Schöffen heißen beim Amts- oder Landgericht ehrenamtliche Richter. Sie haben ein staatsbürgerliches Ehrenamt, zu dessen Übernahme und Ausübung jeder Deutsche, der die Voraussetzungen erfüllt, verpflichtet ist. Schöffinnen und Schöffen, die bereits zwei Amtszeiten den Dienst geleistet haben, sollen nicht erneut zu Schöffen gewählt werden.

Wann kann ich Jugendschöffin beziehungsweise Jugendschöffe werden?

Wer Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden möchte, muss 25 Jahre oder älter sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Ludwigshafen am Rhein wohnen und zu Beginn der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre sein.

Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Auch dürfen sie keine Vorstrafen haben.

Was muss ich tun, wenn mich das Jugendschöffenamt interessiert?

Interessierte richten ihre Bewerbung bis spätestens 21. Mai 2013 an die Geschäftsstelle des Jugendhilfeausschusses der Stadtverwaltung, Westendstraße 17, 67059 Ludwigshafen. Bewerbungsformulare sind im Internet unter www.schoeffenwahl.de erhältlich oder können auf Anfrage unter jugendamt@ludwigshafen.de zugesendet werden.

Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte, Richter, Rechtsanwälte, Notare dürfen nicht als Schöffen tätig sein.

Zweistufiges Wahlverfahren

Die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vollzieht sich in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst trifft die Stadtverwaltung Ludwigshafen nach Beratung und Beschluss der zuständigen Gremien eine Vorauswahl, bei welcher alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Anschließend wählt beim Amtsgericht Ludwigshafen der Schöffenwahlausschuss einzeln die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018.

Die gewählten Personen erhalten danach vom Gericht weitere Informationen.