Hürter und Wehner begrüßen gefundenen Kompromiss bei der Landesjagdverordnung

Marcel Hürter, umwelt- und forstpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, und Thorsten Wehner, agrarpolitischer Sprecher, begrüßen den gefundenen Kompromiss bei der geplanten Landesjagdverordnung.

"Es ist oft schwierig, unterschiedliche Interessen zusammenzubringen. Wir denken, mit den neuen Vorschlägen bei der Landesjagdverordnung haben wir einiges erreicht. Wir danken besonders dem Umweltministerium, dem Landesjagdverband, den Bauern- und Winzerverbänden, den Umweltverbänden und den kommunalen Verbänden für ihre Vorschläge zur neuen Landesjagdverordnung." Staatssekretär Dr. Thomas Griese hatte kürzlich beim Landesjägertag die geplanten Änderungen beim Entwurf der Landesjagdverordnung vor der versammelten Jägerschaft skizziert.

Dass die CDU jetzt erst eine fraktionsinterne Anhörung veranstalte, sei verspätet und verwundere. Die SPD habe zuvor das direkte Gespräch mit den Beteiligten gesucht, so Hürter und Wehner. Beispielhaft für den gefundenen Kompromiss seien folgende Punkte genannt, die in der vorherigen Diskussion mit den Verbänden eine herausragende Rolle gespielt hatten:

  • Der Beginn der Jagdzeit für weibliches Rehwild (Ricken) und Kitze soll beim 1. September verbleiben, anstatt wie zuvor diskutiert ab dem 1. August.
  • In Bezug zur Jagd außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke wurde in Bezug zu Rot-, Dam- und Muffelwild eine vermittelnde Lösung gefunden. Auf eine grundsätzliche Aufhebung der Schonzeiten außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke soll verzichtet werden. Nur wenn eine hohe Schadensdichte bzw. entsprechende Schäden zu befürchten sind, kann eine Bejagung außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke angeordnet werden. Der Landesjagdverband hatte zuvor eine ganzjährige Ausübung der Jagd außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke kritisiert.
  • Die ganzjährige Bejagung von Schwarzwild soll weiterhin möglich sein, wie dies bisher auch Praxis ist. Dies war insbesondere eine Forderung der Bauern- und Winzerverbände im Hinblick auf die Landwirtschaft.
  • In Bezug zum Muttertierschutz ist eine Klarstellung in der Landesjagdverordnung geplant, die sich aus dem Landesjagdgesetz und aus dem Tierschutzgesetz ergeben.

"Die Jägerschaft hat in Rheinland-Pfalz wichtige gesellschaftliche Beiträge geleistet, so etwa auch in der Vergangenheit im Hinblick auf die Bekämpfung der Schweinepest. Dies dürfen wir nicht vergessen. Hierfür und für den Dialog mit der Jägerschaft danken wir. Der Umwelt- und Tierschutz wie die Belange der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Kommunen müssen bei einer Landesjagdverordnung berücksichtigt werden. Wir denken, dies ist jetzt gelungen", so Hürter und Wehner.