Justizminister Jörg-Uwe Hahn führt neuen Präsidenten des Gießener Amtsgerichtes ins Amt ein

Das Amtsgericht in Gießen avancierte am Mittwoch zum Zentrum der hessischen Justiz. In Anwesenheit zahlreicher hochrangiger Ehrengäste führte der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, Jörg-Uwe Hahn, den neuen Präsidenten des Amtsgerichts Gießen, Dr. Frank Oehm, ins Amt ein. Dem bisherigen Präsidenten, Martin Blanke, sagte der Minister ein Dankeschön. Blanke ist mittlerweile Präsident des Amtsgerichts Wiesbaden.

Die Liste der Ehrengäste führte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Professor Herbert Landau, an, gefolgt vom Präsidenten des Staatsgerichtshofes, Dr. Günther Paul, dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, Dr. Roman Poseck, den fast sämtlichen Präsidenten der neun hessischen Landgerichte, vielen Präsidenten und Direktoren der 41 Amtsgerichte. Ebenfalls gekommen waren der Ständige Vertreter des Hessischen Generalstaatsanwalts, Peter Speth, Frau Oberbürgermeisterin Dietlinde Grabe-Bolz, Regierungspräsident Dr. Lars Witteck, Polizeipräsident Manfred Schreiber, der Studiendekan des Rechtswissenschaftlichen Fachbereichs Prof Dr. Franz Reimer, der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Gießener Rechtsanwalt Wolfgang Greilich sowie die Abgeordneten Hartmut Honka (CDU), Stefan Müller (FDP) und Heike Hofmann (SPD).

Am Amtsgericht Gießen sind 27 Richterinnen und Richter tätig. Sie werden unterstützt von 141 Mitarbeitern.  Justizminister Hahn würdigte den neuen Präsidenten als „einen brillanten Juristen, der auf eine erhebliche Bandreite beruflicher Erfahrung zurückblicken kann. Dr. Oehm kann überzeugen, führen und motivieren. Er hat die Fähigkeit, Verwaltungsabläufe effizient zu organisieren. Er schafft damit den Richterinnen und Richtern Freiraum für ihre eigentliche Aufgabe, die Rechtsprechung.“

Dr. Frank Oehm ist 1960 in Bebra geboren. Er machte Abitur in Bad Hersfeld, studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und war fast sieben Jahre lang als Rechtsanwalt in Frankfurt und Wetzlar tätig, bevor er sich für die Karriere eines Richters entschied. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft in Limburg und Gießen war er Richter am Amtsgericht in Alsfeld, dann Richter am Landgericht in Gießen. Als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt war er abgeordnet ins Wiesbadener Justizministerium. Als Vorsitzender Richter am Landgericht kehrte er nach Gießen zurück. Seit 2004 war Dr. Oehm Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen.

Als Thema seiner Festrede hatte Justizminister Jörg-Uwe Hahn den neu zu schaffenden Straftatbestand der Datenhehlerei gewählt: „Im Internet werden gestohlene Daten wie Kreditkartennummern, Kontonummern mit Geheimzahlen oder ähnliches angeboten. Diverse Banden agieren zwar überwiegend, um sich persönlich zu bereichern, es gibt inzwischen aber auch Tätergruppierungen, die allein politisch motiviert handeln, also mit dem alleinigen Ziel, andere zu schädigen. Dieser Datenhandel hat seinen Ursprung in den bereits zur Gewohnheit gewordenen Angriffen auf unsere Computersysteme. Alle verfügbaren Statistiken bestätigen, dass Trojaner- und Virenangriffe auf unsere Computersysteme – von deren Nutzung wir alle abhängig sind – immer mehr zunehmen. Es handelt sich bei diesen Angriffen um ein Massenphänomen. Durch den Einsatz von Schadsoftware werden von der Täterseite über das Internet massenhaft und automatisiert Daten abgegriffen und auf Servern gespeichert. Dies ist der Ursprung des weltweiten Handels mit rechtswidrig erlangten Daten.“

„Diese massenhaften Daten werden“, so Justizminister Hahn, „aufgekauft und an andere Straftäter weiterverkauft.“ Bislang gehe dieser Zwischenhändler, dieser Hehler, straffrei aus, weil der Handel mit nicht-körperlicher, digitaler Ware bislang nicht unter die Hehlerei falle. „Dies ändern wir“, versicherte Justizminister Jörg-Uwe Hahn entschlossen. Der Hinweis auf diese Strafbarkeitslücke sei ebenfalls aus Gießen gekommen, von der hier ansässigen „Zentralstelle für Internetkriminalität“ der Hessischen Generalstaatsanwaltschaft. Minister Hahn: „Ich freue mich, dass ich Anfang dieses Monats einen hessischen Gesetzentwurf im Bundesrat präsentieren konnte, der geeignet ist, die bestehenden Strafbarkeitslücken beim Handel mit rechtswidrig erlangten Daten zu schließen und der hilft, die organisierte Hackerkriminalität wirksamer zu bekämpfen.“