Schön anzusehen, aber trotzdem gefährlich und daher verboten

Abrennen sog. „Bengalische Fackeln“ während der Fußballbundesligabegegnung Mainz 05 – Borussia Mönchengladbach vom 11.05.2013; wieder mehrere Ermittlungsverfahren

Auch am 33. Spieltag der 1. Fußballbundesligabegegnung zwischen Mainz 05 : Borussia Mönchengladbach wurden während der Begegnung sog. „Bengalische Fackeln“ abgebrannt.
Solch ein „Feuerwerk“ ist zwar schön anzusehen, birgt aber neben strafrechtlichen Konsequenzen auch gesundheitliche Gefahren:

  • extrem hohe Abbrandtemperaturen um die 2000 °C, die zu schweren Verbrennungen führen können,
  • sehr heiße Schlacke – bei Fackeln meist tropfend – die auch nach dem Abbrennen noch lange heiß bleibt,
  • intensive Lichterscheinung, die bei direktem Blickkontakt zu massiven Blendwirkungen führen kann,
  • Erzeugung eines sehr dichten und intensiven toxischen Rauches, der neben Reiz- und Vergiftungserscheinungen innerhalb großer Menschenmengen auch leicht zu  panikartigem Verhalten führen kann.

Falls Sie aufgrund unerlaubten Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion Übelkeit oder Reizungen verspüren, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Polizei.