Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung – Gute Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren im Landkreis Germersheim

Der Landkreis Germersheim ist bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen mit Angeboten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sehr gut aufgestellt und liegt aktuell deutlich über der derzeit bundesweit geforderten bzw. diskutierten Betreuungsquote von 39 Prozent. Wir sind ständig dabei, die Betreuungsbedarfe für Kinder auszuloten und passende Angebote vorzuhalten, sagten Landrat Dr. Fritz Brechtel und Sozialdezernent Dietmar Seefeldt.

Die Bedarfsplanung erfolgt im Kreisjugendamt. Sie ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem aktuelle Gesetzesänderungen, wie der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. August 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, zu berücksichtigen sind. Im Landkreis leben derzeit ca. 6.400 Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren. Dafür ist eine sorgfältige bedarfsgerechte Planung notwendig, um einerseits die zu erwartenden Betreuungsbedarfe abdecken zu können, aber auch abzusehende Überkapazitäten zu vermeiden, erklärte Willi Fliehmann vom Kreisjugendamt.

Eine Schwierigkeit bei der Planung ist, dass auch Kinder berücksichtigt werden müssen, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht geboren sind. Und dennoch wollen wir stets ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagesbetreuung im Landkreis sicherstellen, wobei die differenzierten Bedarfslagen der Städte und Gemeinden eine Rolle spielen, so Brechtel. Das bedeutet, dass die Kreisverwaltung bei der Bedarfsplanung die örtlichen Lebensbedingungen, insbesondere die Sozialstruktur sowie die voraussehbare Entwicklung des Einzugsbereiches berücksichtigt. Die Geburtenstatistik wird halbjährlich abgefragt und für den planbaren Zeitraum dargestellt und ausgewertet. Veränderungen in der Flächennutzungsplanung (Baugebiete usw.) werden, soweit bekannt, berücksichtigt. Sozialdezernent Seefeldt: Es erfolgt eine dementsprechend enge Abstimmung mit den Kita-Trägern und den Gemeinden.

Jährlich legt das Kreisjugendamt Germersheim die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vor. Darin ist festgelegt, in welchen Gemeinden und in welcher Anzahl, Art und Größe Kindertagesstätten und Kindertagespflegeplätze vorhanden sein müssen. Monika Kaarow, Fachberaterin für Kindertagesstätten ergänzte: Im Bedarfsplan wird auch herausgearbeitet, an welchen Standorten neue Plätze einzurichten oder ggf. abzubauen sind und wie dem Bedarf an geeigneten Plätzen für eine gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder Rechnung zu tragen ist.

Insgesamt haben wir in unserem Landkreis in den vergangenen Jahren das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot in den Kindertagesstätten stetig bedarfsgerecht und familienorientiert ausgebaut bzw. angepasst. Insbesondere der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen wir Rechnung, fasste Landrat Brechtel zusammen. Im Landkreis Germersheim können derzeit etwa 38% der Kinder unter drei Jahren allein in Kindertagesstätten unterkommen. Hinzu kommen noch die Plätze der Kindertagespflege für Einjährige, so dass zusammen im Landkreis bis zu 47% der Kinder unter 3 Jahren betreut werden könnten. Brechtel: Damit hat der Landkreis die von Bund, Ländern und Kommunen vereinbarte Quote für die U3-betreuung zugunsten der Kreisbürger deutlich überschritten.

Kindertagesbetreuung erfolgt in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege. Die Betreuung soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, sowie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Weitere Informationen gibt es beim Kreisjugendamt Germersheim, 17er Str. 1, Bedarfsplanung und Fachberatung Kindertagesstätten Frau Monika Kaarow, Tel. 07274/53-367, E-Mail: m.kaarow@kreis-germersheim.de oder bei der Fachberatung Kindertagespflege Frau Kerstin Raithel, Tel. 07274/53-491, E-Mail: k.raithel@kreis-germersheim.de.