Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Schöffenvorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Schwetzingen für die Amtszeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Schwetzingen und den Strafkammern des Landgerichts Mannheim.

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat in der Sitzung am 16. Mai 2013 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Mannheim und das Amtsgericht Schwetzingen beschlossen.

Die Liste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

Samstag 01. Juni 2013 bis Freitag 07. Juni 2013

zu jedermanns Einsicht im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Schwetzingen, Zeyherstraße 1, Samstags 9-12 Uhr; Montags und Donnerstags 8-18 Uhr; Dienstags 8-16 Uhr; Mittwochs und Freitags 7-12 Uhr öffentlich ausgelegt.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Ordnungsamt, Zeyherstraße 1, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind ebenfalls offengelegt und können dort eingesehen werden.

Dr. René Pöltl, Oberbürgermeister