Erster Spatenstich für Memoriam-Garten

Auf dem Ludwigshafener Hauptfriedhof und auf dem Friedhof Oppau entsteht ein 1.330 und 652 Quadratmeter großes Ge­meinschaftsgrabfeld für Reihen­ und Partnergrabstätten, das von Gärtnern betreut wird. Hierzu hat die Stadt Ludwigshafen am Rhein, die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland­Pfalz eG sowie der Verein für gärtnerbetreute Grabanlagen Ludwigshafen e.V. einen Vertrag zur "Sicherung der Dauergrabpflege bei Gemeinschaftsgrabstätten auf den Fried­höfen in Ludwigshafen" geschlossen.

"Mit diesen besonderen Grabstätten will die Stadt als Friedhofs­ trägerin ihren Bürgerinnen und Bürgern weitere Bestattungs­ Alternativen anbieten und einen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Friedhofskultur leisten", erläuterte Bau­ und Um­weltdezernent Klaus Dillinger während des ersten Spatenstiches eines Memoriam­Gartens am Mittwoch, 5. Juni 2013, auf dem Hauptfriedhof.

"Der Verein hat für die Gemeinschaftsgrabanlagen einen Plan anfertigen lassen. Jetzt werden die Grabstätten und die notwen­dige Infrastruktur in Abstimmung mit der Stadt erstellt. Die Fel­der werden in drei Ausbaustufen angelegt. Ich bin sicher, dass die Angehörigen hier einen Ort der Ruhe und Erinnerung finden werden. Ein individuell gestaltetes Grab ist der wichtigste Ort für die Trauerverarbeitung um einen geliebten Menschen", unter­strich Claus Litz, Vorsitzender des Vereins für gärtnerbetreute Grabanlagen Ludwigshafen e.V.

Durch Abschluss des Rahmenvertrages wurde sichergestellt, dass während der Laufzeit des Nutzungsrechts eine friedhofs­gärtnerische Grabgestaltung, Grabanpflanzung und Grabpflege
erfolgt. Die Unterhaltung der Fläche geschieht in der Weise, dass die Genossenschaft die treuhänderische Verwaltung der eingezahlten Pflegegelder übernimmt und der Verein die Durch­
führung der friedhofsgärtnerischen Arbeiten hinsichtlich der ge­samten Fläche und Gräber der Gemeinschaftsgrabstätten finan­ziert und gewährleistet. Bei Vergabe des Nutzungsrechts verein­nahmt die Stadt beim Erwerber die Grabnutzungsgebühr und führt zu dessen Lasten gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Ludwigshafen die Beisetzung durch. Das Entgelt für eine stan­dardisierte Grabpflege mit Rahmenpflege entrichtet der Nut­zungsberechtigte aufgrund eines für jede Grabstelle abge­schlossenen Dauergrabpflegevertrages an die Genossenschaft
zur treuhänderischen Verwaltung und jährlichen Abrechnung ge­genüber dem Verein.

Der Vertrag endet für die Reihengrabstätten nach Ablauf von 20 Jahren und für die Partnergrabstätten nach Ablauf von 30 Jah­ren, die Partnergrabstätten können nur für eine weitere Beiset­zung verlängert werden. Es wird die Möglichkeit von Urnen­ und Erdgrabstätten geben. Die gärtnerische Pflege umfasst Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von Wildkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, Gießen und Düngen – soweit ortsüblich und fachlich erforderlich – unter Beachtung der Regeln des Pflanzenschutzrechts. Für die In­standhaltung der Grabmale ist der Verein verantwortlich.