Zollamt Saarbrücken zieht Markenfälschungen aus dem Verkehr

Fälschungen

Saarbrücken – In der vergangenen Woche wurden beim Zollamt Saarbrücken vier Markenfälschungen aus dem Verkehr gezogen. Die Originalwaren hätten einen Wert von über 16.000 Euro gehabt.

Die Waren wurden per Post aus China an einen Empfänger im Regionalverband Saarbrücken versendet. Postsendungen, die den steuerfreien Betrag von 22 Euro übersteigen, werden dem Zoll zur Kontrolle vorgelegt. Die Zollbeamten überprüfen dann, ob die Waren einfuhrfähig sind und/ oder Steuern für die Waren zu zahlen sind. Aufschluss über die versendeten Waren gibt u. a. die Zollinhaltserklärung, die auf allen Paketen, die in die Europäische Union befördert werden, angebracht sein muss. Daraus ergeben sich u. a. der Inhalt und der Warenwert.

Wert von 155 Euro ausgewiesen. Doch beim Öffnen der Postsendung stellte sich heraus, dass sich in der angemeldeten Handtasche noch zwei weitere Handtaschen sowie ein Schal befanden. Darüber hinaus bestand der Verdacht, dass es
sich um Markenfälschungen handelte.

„Wir arbeiten eng mit den Rechtsinhabern zusammen, um Markenfälschungen besser von den Originalwaren unterscheiden zu können“,

erklärte Tino Wagner vom Zollamt Saarbrücken. Der Zoll bekämpft den Gewerblichen Rechtsschutz, um die inländische Wirtschaft
und die Bürger zu schützen. Das Versenden von Markenfälschungen zu gewerblichen Zwecken ist deshalb immer verboten. Postsendungen setzen ein gewerbliches Handeln voraus, weil der Transport durch ein Postdienstleistungsunternehmen
übernommen wird.

Die Entscheidung, ob Fälschungen vorliegen treffen nun die Unternehmen, deren Rechte ggf. verletzt wurden. Die Falsifikate wurden vom Zollamt Saarbrücken einbehalten und werden – nach Bestätigung der Fälschung – unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.