
Das Raumordnungsverfahren für das geplante Einrichtungshaus der Firma IKEA im Kaiserslauterer Stadtteil Einsiedlerhof wurde mit dem raumordnerischen Entscheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) abgeschlossen.
In diesem Entscheid wurde festgestellt, dass das geplante Einrichtungshaus der Firma IKEA nach Zulassung der Zielabweichung unter verschiedenen Maßgaben mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Diese Maßgaben besagen, dass die Gesamtverkaufsfläche des Einrichtungshauses maximal 25.500 qm betragen darf. Davon entfallen auf die Verkaufsfläche der innenstadtrelevanten Randsortimente maximal 2.700 qm (800 qm je Sortimentsgruppe). Zusätzlich wird die Verkaufsfläche für die Randsortimente Spielwaren und Lebensmittel auf insgesamt 200 qm begrenzt. Außerdem ist durch geeignete Festsetzungen in der Bauleitplanung zu gewährleisten, dass im Bereich des Einrichtungshauses sowie der Merkurstraße und des restlichen Gewerbegebiets West weiterer Einzelhandel mit innenstadtrelevantem Sortiment ausgeschlossen wird, wobei vorhandene Standorte Bestandsschutz genießen.
Wesentlicher Bestandteil der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren war eine Markt- und Wirkungsanalyse, in der die von dem Einrichtungshaus zu erwartenden Auswirkungen auf den Einzelhandel im Einzugsbereich der geplanten Ansiedlung untersucht wurden. Von besonderer Bedeutung im Hinblick auf mögliche städtebauliche Auswirkungen auf die Innenstädte betroffener Kommunen, insbesondere auch auf die Innenstadt von Kaiserslautern, waren dabei Feststellungen zu den innenstadtrelevanten Randsortimenten des geplanten Einrichtungshauses. Die Markt- und Wirkungsanalyse kam hier zu dem Ergebnis, dass bei den geplanten Verkaufsflächengrößen in den innenstadtrelevanten Sortimenten Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Küchenbedarf, Bilder, Kunst, Bürozubehör, Aufbewahrung sowie Lampen und Leuchten wesentliche Auswirkungen auf die Innenstadt von Kaiserslautern zu erwarten sind.
Da die in dem Einrichtungshaus vorgesehenen innenstadtrelevanten Randsortimente jedoch die Grenze der Großflächigkeit (800 qm) deutlich überstiegen, war die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens erforderlich, um die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die geplante Ansiedlung zu schaffen.
Die Stadt Kaiserslautern hatte die Durchführung dieses Zielabweichungsverfahrens bei der oberen Landesplanungsbehörde beantragt. Der Zielabweichungsbescheid wurde am 15.02.2013 erlassen und in den raumordnerischen Entscheid integriert. Der Zielabweichungsbescheid erging im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und der oberen Bauaufsichtsbehörde bei der SGD Süd.