Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt Block 3 des GKM in Mannheim als Reservekraftwerk

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) die Genehmigung zum Betrieb des Blocks 3 als sogenannte Kaltreserve auch für die Heizperioden 2013/2014 und 2014/2015 erteilt. Die Kaltreserve dient dazu, die Stabilität in den Übertragungsnetzen aufrecht zu erhalten.

Der Block 3 darf nur auf Anforderung durch die Bundesnetzagentur/TransnetBW für maximal 720 Stunden je Winterhalbjahr gleichzeitig mit den anderen vier Blöcken des GKM betrieben werden. Im Regelfall ist nur ein Ersatzbetrieb bei Ausfall eines der anderen vier Blöcke zugelassen. Ab Oktober kann der Block 3 mit seiner elektrischen Leistung von 220 MW nun zusätzlich betrieben werden, wenn im süddeutschen Raum eine Stabilisierung der Stromnetze notwendig sein sollte.

Mit der Genehmigung wird es auch bei einem gleichzeitigen Betrieb aller fünf Blöcke zu keiner Erhöhung der bisher genehmigten Emissionsfrachten kommen. Die Betreiber des GKM haben sich verpflichtet, während der zulässigen Betriebsdauer von Block 3 für die wichtigsten Luftschadstoffe zum Teil deutlich abgesenkte Emissionsgrenzwerte bei allen Blöcken einzuhalten.

Die Entscheidung wird im Staatsanzeiger sowie im Internet öffentlich bekannt gemacht. Zusätzlich wird die Genehmigung ab der kommenden Woche auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter www.rp-karlsruhe.de im Volltext veröffentlicht.

Aufgrund der dauerhaften Außerbetriebnahme von mehreren Kernkraftwerken seit Juli 2011 und der damit möglicherweise verbundenen Engpässe bei der Stromversorgung in den Wintermonaten hat das Regierungspräsidium Karlsruhe den Block 3 bereits in den Heizperioden 2011/2012 und 2012/2013 als Kaltreserve genehmigt. Der Block 3 wurde während dieser Zeit lediglich an sechs Tagen als Reservekraftwerk angefordert und betrieben.