Beim Hochwasserschutz ist der Bund in der Pflicht – Ministerpräsidentin Dreyer: Wir brauchen länderübergreifende Gesamtstrategie

„Wir Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer wissen aus historischer Erfahrung wie wirtschaftlich und menschlich einschneidend Hochwasserkatastrophen sind. Die in unserem Land vorgelebte Solidarität wird für mich auch der Gradmesser für die von Bund und Ländern zu tragende Hilfe sein.“ Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute im Vorfeld des Treffens der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin.

Malu Dreyer machte deutlich, dass für Rheinland-Pfalz der Solidaritätsgedanke einen sehr hohen Stellenwert habe. „Dennoch steht in erster Linie der Bund in der Pflicht. Ich erwarte von der Bundeskanzlerin ein deutliches Signal, dass der Bund seinen Verpflichtungen nachkommt. Erst dann sind die Länder gefragt.“

Die Ministerpräsidentin will sich bei den Regierungschefs auch für mehr Prävention in den Ländern stark machen: „Wir müssen mit Nachdruck daran arbeiten, zukünftig Hochwasser zu vermeiden oder zu mildern Dazu brauchen wir mehr natürliche Retentionsräume. Außerdem plädiere ich eine für eine länderübergreifende Regelung einer Gesamtstrategie zum Hochwasserschutz für die Bundesrepublik Deutschland. Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der an erster Stelle der Bund gefordert ist, die Länder aber auch ihre solidarischen Beiträge leisten müssen.“ Dabei dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass manche Länder in der Vergangenheit bereits erhebliche Mittel in den Hochwasserschutz investiert hätten. Malu Dreyer:

Wir haben allein in Rheinland-Pfalz in den vergangenen 15 Jahren 900 Millionen Euro für den Bau von Poldern und Deichen, die Schaffung von Retentionsraum und die Renaturierung von Bächen ausgegeben und in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen für etwa 500 Millionen geplant. Andere Länder haben noch einen weiten Weg vor sich. Und da muss sich der Bund in größerem Umfang am Polderbau, der Deichertüchtigung und anderen Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes beteiligen.

Dem pflichtet auch Wirtschaftsministerin Eveline Lemke bei: „Unsere Leistungen zur Vermeidung von Hochwasserschäden müssen anerkannt werden. Die in der Tat schwierige Situation in den betroffenen Gebieten darf nicht dazu führen, dass anderweitig dringend benötigte Mittel an jene Länder für die Fluthilfe abgeführt werden, die bislang im Hochwasserschutz weniger aktiv waren.“

Sie verwies außerdem auf die Wirtschaftsministerkonferenz vor wenigen Tagen: „Dort haben wir Hilfsmaßnahmen für hochwassergeschädigte Unternehmen beschlossen und den Bundeswirtschaftsminister um Prüfung gebeten, ob – wie schon 2002 – betroffenen Unternehmen nachgewiesene Schäden zur Hälfte und zwar bis zu 15.000 Euro erstattet werden können.“