BWV: Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete unerlässlich

Anlässlich des Workshops zur Fortführung der ELER-Förderung von 2014 bis 2020 (Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds) informierte Staatssekretär Dr. Thomas Griese aus dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten die Teilnehmer darüber, dass die Ausgleichszulage in Abstimmung mit den rheinland-pfälzischen Bauernverbänden gestrichen werden könne.

Hierzu stellt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. klar, dass dieser zu keinem Zeitpunkt einer Abschaffung der Ausgleichszulage zugestimmt hat. Vielmehr hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. immer wieder gefordert, die auf EU-Ebene vorgesehene Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete fachgerecht und weiterhin auf Grundlage der bisherigen Kriterien vorzunehmen, da es anderenfalls zu existenzbedrohenden Verschiebungen der Ausgleichszulage kommen würde. Die landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten seien auf die Ausgleichszulage, die für die erschwerten naturgegebenen Bedingungen gezahlt werde, angewiesen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. sieht in der Forderung nach einer Abschaffung der Ausgleichszulage eine Missachtung der erschwerten Bedingungen der damit verbundenen geleisteten Arbeit von Landwirten in den rheinland-pfälzischen Mittelgebirgsregionen und forderte Staatssekretär Dr. Thomas Griese auf, für die Fortführung der Ausgleichszulage und einer fachgerechten Neuabgrenzung auf EU-Ebene zu kämpfen, statt fälschlicherweise zu erklären, die Bauernverbände hätten einer Abschaffung der Ausgleichszulage zugestimmt.