Interkommunale Zusammenarbeit: Kreis kann Betreuungsgeld für Stadt Mainz mitbearbeiten

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen und die Stadt Mainz planen eine enge Zusammenarbeit im Bereich des Betreuungsgeldes. Stimmen die kommunalen Parlamente zu, übernimmt der Landkreis die Bearbeitung des Betreuungsgeldes für die Landeshauptstadt mit.

Von Verwaltungsseite her ist alles klar, eine Zweckvereinbarung liegt sozusagen unterschriftsreif auf dem Tisch. Diese sieht vor, dass auch Eltern aus Mainz, die das Betreuungsgeld erhalten wollen, ihren Antrag bei der Kreisverwaltung in Ingelheim stellen. Die notwendigen Anträge dazu werden vom Kreis verschickt und können mit dem Start des Betreuungsgeldes auch auf der Homepage der Kreisverwaltung heruntergeladen werden.

„Das zweite Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit ermöglicht es, eigene Aufgaben an andere Kommunen zu übertragen. Dort wo es sinnvoll ist, sollte man es auch nutzen und wir sehen hier eine sehr gute Möglichkeit der kommunalen Zusammenarbeit“, erklärt der Mainz-Binger Landrat Claus Schick. Die Stadt Mainz beteiligt sich an den Verwaltungskosten, muss aber für die Aufgabe kein zusätzliches, eigenes Personal einstellen. Der Kreis hingegen hat die notwenige Kapazität, diese Aufgabe für die Stadt mit zu erledigen.

„Wir werden zukünftig vor allem bei neuen Aufgaben sehr genau hinschauen, ob es mit einer Zusammenarbeit über die kommunalen Grenzen hinaus nicht besser und auch kostengünstiger zu machen ist, sodass alle beteiligten Gebietskörperschaften davon profitieren “, ergänzt der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling.

Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für die Betreuung keine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Es wird ab dem 1. August 2013 ausgezahlt.