Staatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit besucht das Amtsgericht Dieburg

Der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, Dr. Rudolf Kriszeleit, wurde am Montag vom Direktor des Amtsgerichts Dieburg, Frank Richter, begrüßt.

Das besondere Interesse des Staatssekretärs galt den acht Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in der Scanstelle des Amtsgerichts: „Gegenüber Menschen mit Behinderungen hat der Staat eine besondere Fürsorgepflicht. Die erfüllen wir gerne.“ Dies geschehe jedoch nicht, um gesetzliche Quoten zu erfüllen. Der Einsatz der Mitarbeiter rechne sich betriebswirtschaftlich schon deshalb, weil er teuren Archivierungsraum und dessen Verwaltung einspare, betonte Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit.

Aufgabe der neuen Scan-Stelle ist die Digitalisierung der eingehenden Papierpost und der vorhandenen Akten im Geschäftsbereich des Landgerichts Darmstadt. „Die Mitarbeiter der Scan-Stelle geben dem technischen Fortschritt in der Justiz einen kräftigen Schub“, so Staatssekretär Dr. Kriszeleit. Die digitale Welt werde oft als Jobkiller bezeichnet. Aber an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften schafft sie zusätzliche Arbeitskräfte. „Hier werden gute Mitarbeiter gebraucht. Die Scanstelle beim Amtsgericht Dieburg ist Ausdruck eines weiteren Modernisierungsschubes in der hessischen Justiz.“ (vgl den unten angehängten Hintergrund)

Die neuen Stellen wurden im Rahmen des Landesprogrammes zur Beschäftigung von älteren Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung geschaffen. Der Landeswohlfahrtsverband unterstützt die Einrichtung der Arbeitsplätze durch eine Beteiligung beim Umbau sowie bei den Geräte- und den Nebenkosten, berichtete der Justizstaatssekretär.

Dr. Kriszeleit betonte, dass die hessische Justiz deutlich mehr Menschen mit Behinderungen beschäftige als gesetzlich vorgeschrieben. Von den insgesamt fast 12.000 Bediensteten im Zuständigkeitsbereich seien fast 1200 Menschen mit Behinderungen. Die Justiz erreiche eine Quote von annähernd zehn Prozent.

Im Eingangsbereich des Amtsgerichts steht ein Metalldetektorrahmen. Hier kontrollieren die Wachtmeister die Besucher des Gerichts nach Waffen und gefährlichen Gegenständen. Sie werden unterstützt von einem schwerbehinderten Mitarbeiter im Rahmen des Sicherheitskonzeptes.

Amtsgerichtsdirektor Frank Richter berichtete dem Staatssekretär, dass demnächst das Dach über den Sitzungssälen erneuert werde. Im nächsten Jahr sei im Rahmen der Energieeinsparung die Sanierung der Fenster geplant. Auch die beiden Zellen im Amtsgericht sollen neu gefliest werden.

Das Amtsgericht Dieburg besteht aus zehn Richtern. Insgesamt arbeiten 80 Personen bei diesem Gericht. Ihnen allen dankte Staatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit für ihr Engagement.

Zum Hintergrund: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland verabschiedet.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten am 13. Juni 2013 verabschiedet. Die vom Bundesrat im Sinne der Länder vorgetragenen Änderungswünsche wurden dabei weitestgehend berücksichtigt, weswegen der Bundesrat heute beschlossen hat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten.

„Das Gesetz kann somit in Kraft treten. Damit beginnt ein neuer Abschnitt des eJustice in Deutschland. Ein großer Erfolg für die ursprünglich von Hessen ausgehenden Gesetzgebungsüberlegungen!“, so der hessische Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit.

Kriszeleit weiter: „Das Gesetz wird die Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz revolutionieren. Spätestens ab dem Jahr 2022 wird der elektronische Rechtsverkehr für alle Verfahrensordnungen mit Ausnahme der Strafprozessordnung der einzig zugelassene Kommunikationsweg für Anwälte, aber auch für die Rechtsvertreter von Behörden und öffentlich-rechtlicher Körperschaften sein.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer wird vorbereitend hierzu ab 2016 ein elektronisches Anwaltspostfach einführen. „Damit wird ein stark vereinfachter elektronischer Rechtsverkehr eröffnet“, erklärte der Justizstaatssekretär weiter. „Im Gegenzug werden flächendeckend alle Gerichte in Deutschland ab dem Jahr 2018 für den Empfang elektronischer Nachrichten bereit sein“, erläutert Kriszeleit den eng mit der Anwaltschaft abgestimmten Vorgehensplan.

Mit weiteren Regelungen des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs werden wichtige Vereinfachungen umgesetzt:

De-Mail wird für den elektronischen Rechtsverkehr zugelassen.

  • – Durch einen Beglaubigungsverzicht wird der Postversand über Druckstraßen ermöglicht.
  • – Elektronische Formulare können zukünftig eingeführt werden.
  • – Es wird ein elektronisches Empfangsbekenntnis eingeführt.
  • – Die Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte wird umfassend geregelt.
  • – Ein elektronisches Schutzschriftenregisters wird eingeführt.

„Das Gesetz betrifft alle, die professionell mit Gerichten kommunizieren, und wird die gravierendsten Eingriffe in die Büroorganisation bedingen, die es seit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung gegeben hat“, so Kriszeleit.

Kriszeleit machte deutlich, dass mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten der Weg unumkehrbar in Richtung der elektronischen Akte führe: „Wer durchgängig elektronisch kommuniziert, muss die Dokumente sinnvollerweise auch in elektronischen Akten führen“, so Kriszeleit abschließend.