Neubau einer dritten Fahrspur auf der B 38 bei Weinheim auf 1,3 Kilometern Länge: Unterlagen sind bis 08. August 2013 zur Einsicht ausgelegt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe reagiert auf die regelmäßig auftretenden Staus im Saukopftunnel in westlicher Fahrtrichtung insbesondere bei Spitzenbelastungen in den frühen Morgenstunden an Werktagen.

Daher soll nun die Westtangente Weinheim im Verlauf der B 38 auf einer Länge von rund 1,3 Kilometern dreispurig ausgebaut werden. Der Ausbau beginnt an der ampelgeregelten Kreuzung der B 38 mit der Viernheimer Straße und endet an der Kreuzung mit der K 4229.

Die Kosten in Höhe von 3,03 Millionen Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland.

Die Karlsruher Mittelbehörde hat nun das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit von Dienstag, 09. Juli 2013, bis einschließlich Donnerstag, 08. August 2013 während der Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek Weinheim, Luisenstraße 5/1, 69469 Weinheim aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich Donnerstag, 22.08.2013 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Dienstgebäude Markgrafenstraße 46, 76133 Karlsruhe (Referat 24) oder bei der Stadtbibliothek Weinheim, Luisenstr.5/1, 69469 Weinheim Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Einwendungsfrist). Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll. Dazu muss zumindest in groben Zügen dargelegt werden, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden, ohne dass dies allerdings näher begründet werden muss.

Neben dem Straßenbau umfasst das Vorhaben den Um- und Rückbau der Kappen der Brückenbauwerke über die Alte Weschnitz und über die Neue Weschnitz, den Neubau zweier Speicher-Verdunstungsbecken zur Aufnahme des anfallenden Straßenoberflächenwassers im Bereich der beiden Brückenbauwerke einschließlich der erforderlichen Brückenabläufe, Leitungen und Mulden, den Umbau eines Abwasserschachtes und Neubau eines Seiteneinstiegs, den Neubau von Gabionenmauern zur Sicherung erhaltenswerter Einzelbäume im Dammbereich und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen.